Nach 10 Jahren will Vermieter erste Nebenkostennachzahlung Wie lange rückwirkend?
Hallo,
nach fast 10 Jahren bekommen wir jetzt demnächst die erste Nebenkostenabrechnung von unserem Vermieter. All die Jahre kam nichts, wir haben natürlich auch nichts gesagt deswegen, jetzt sagte er nur "Ihr müsst noch Nebenkosten nach zahlen"
Habe Angst dass er jetzt alles Rückwirkend haben will, wie viele Jahre kann er Rückwirkend die Nebenkosten verlangen? LG
12 Antworten
Habe Angst dass er jetzt alles Rückwirkend haben will, wie viele Jahre kann er Rückwirkend die Nebenkosten verlangen?
Verlangen kann er was er will. Fordern nur eine evtl. Nachzahlung für den letzten Abrechnungszeitraum.
''Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. ''
Wenn sein Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. eines Jahres ist, kann er nur für 2010 etwas fordern. Frage mich natürlich warum ihr nie eine Abrechnung verlangt habt - es soll auch vorkommen, dass Mieter ein Guthaben erwirtschaften...
tschuldigung, meinte natürlich für 2011.....!!!!!!!!!!
Geht nicht,denn der Vermieter unterliegt der Ein Jahresfrist,er hat Pech gehabt. Ein Jahresfrist ist im Internet zu Recherchieren
ist näher an der wahrheit als deins @397^^
das kommt immer auf den Abrechnungszeitraum an.Für 2009 kann definitiv nichts mehr gefordert werden, selbst wenn der Abrechnungszeitraum 1.12.09 - 30.11.10 lautet, hätte die Abrechnung bis 30.11.11 beim Mieter sein müssen. Also bleibt nur noch das Jahr 2010 und dann beginnend ab 1.2.10 - 31.1.11 - Abrechnung bis 31.1.12 beim Mieter oder 1.3.10 - 28.02.11 - Abrechnung bis 28.2.12 beim Mieter....wo hingegen 1.1.10 - 31.12.10 b is 31.12.11 beim Mieter hätte sein müssen.
3 Jahre rückwirkend.
Wobei es sich um ganze Kalenderjahre handelt.
Also kann er 2009, 2010 und 2011 nachverlangen.
Wenn er die Forderung bis zum 31.12.2011 gestellt hatte, kommt noch das gesamte Jahr 2008 dazu.
Das ist komplett falsch...
3 Jahre rückwirkend.
Wenn keine Abrechnung erstellt wurde kann der Vermieter rückwirkend nur die aktuelle Abrechnung geltend machen.
Fordern kann der Mieter die die Abrechnung der letzten 3 Jahre.
Du verwechselst hier sicher Verfristung mit Verjährung.
Der Mieter kann die Abrechnung auch für länger zurückliegende Zeiträume fordern, theoretisch unendlich...
nein, das ist ein sonderfall, es finden nicht die allgemeinen verjährungsregeln anwendung
die nebenkostenabrechnung verjährt schon ein jahr nach ende der abrechnungsperiode, wenn er sie optimal wählt, kann er knappe 2 jahre fordern
Doch.
nene, wenn er die abrechnung gemacht hätte, hätte er da 3 jahre fordern können, aber die muss in jahresfrist erfolgen, also kann er max von 2010 kommen
Nein...
Schön wäre es, wenn das korrekt wäre.