Sehr dünne Wohnungstür mit Glaseinsatz - gibts dazu Vorschriften oder Gesetze?
Hallo,
eine Frage an alle, die sich ein wenig mit Wohnugstüren, Mietrecht, Mietvorschriften oder Richtlinien, u.ä. auskennen, oder diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt haben:
Die Mietwohnungen in unserem Haus haben sehr alte, dünne Holztüren, die weder Zugluft noch Lärm noch Kälte abhalten. Zudem haben sie einen großflächigen Glaseinsatz, der theoretisch jedem Einbrecher das Aufbrechen des Schlosses überflüssig machen würde. Frage mich sogar, ob die Hausratvrsicherung bei DEN Türen zahlen würde in so nem Fall... Ein Gefühl der Sicherheit gibt DAS nicht gerade. Zusätzlich halten die Türen mit ihrer Einfachverglasung bei Wintertemperaturen noch weit weniger Kälte ab, als ein Fenster.
Ich wüßte gern, ob jemand Erfahrungen oder Wissen dazu hat, was man da machen kann - gibt es Vorschriften, auf die ich mich als Mieter berufen kann, weiss jemand, wie teuer ne vernünftige Wohngstür ist, und was gibts sonst noch zu bedenken? Freue mich auf Eure Erfahrungen. Bitte keine Spekulationen. Danke schonmal im Voraus!
5 Antworten
Da die Tür sicherlich nicht durch deren gebrauch immer dünner wurde, ist es kein Schaden! Nur Schäden müssen vom Vermieter sofort behoben werden.
Und dieser "Mangel" bestand schon bei der Besichtigung bzw. dem Einzug. Der Mieter hätte sich eine andere Wohnung aussuchen müssen wenn ihm die Wohnung wegen was auch immer nicht gefällt.
Man kann den Vermieter bitten zu modernisieren, allerdings kann der Vermieter die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.
Versicherungstechnisch ist das OK, denn ob man die Scheibe einschlägt, die Tür mit einer Kettensäge durchsägt oder still und leise das Schloß aufbricht ist egal. Hauptsache dem Dieb wird kein uneingeschränkter Zugang gewährt. Über 80% der in Deutschland eingesetzten Zylinderschlösser für Haustüren kann man mit wenig Aufwand und ein bischen Geschick leise öffnen.
Bei einem Ladenlokal wo Einbrecher wegen der Kasse oder der Ware "magisch angezogen" werden sieht das anders aus, hier kann die Versicherung den Schutz verweigern wenn Türen und Fenster nicht minimalen Sicherheitsanforderungen genügen. Das ist aber auch nicht das Problem des Vermieters, der Ladenmieter hätte sich dann halt andere Räumlichkeiten mieten müssen.
Es gibt DIN-Normen für Wohnungstüren. Die Normen stellen die anerkannten Regeln der Technik dar. Es gibt keine Verpflichtung, daß jemand sich an die DIN Normen halten muss.
Ich bitte hinsichtlich meiner Formulierung um Nachsicht. Aber die Wohnungstüre ist doch das erste was ein Mietinteressent bei Besichtigung zu sehen bekommt. Falls einem diese Türe nicht passt, braucht das dahinterliegende rst garnicht weiter zu besichtigen, schon garnicht einen MV zu unterschreiben.
....heit im Vorfeld zieht Folgen nach sich.
Zum einen war das kein konstruktiver sondern ein beleidigender Kommentar ohne Ansatzpunkte zu ner Lösung. Da hilft auch das "..." nicht. Die Wohnung IST bereits angemietet - DAS ist die Ausgangslage der Frage. Es geht hier um eine Problemlösung, die darauf basiert - um hilfreiche Antworten statt destruktive Meinungen zur Sachlage. So verstehe ich übrigens das ganze Portal. Danke.
diese tür ist nicht zulässig,rede mit deinem vermieter oder wenn das nicht geht dann trete in den mieterverein ein das kostet dich 50 euro im jahr plus kleine aufnahmegebühr aber die erledigen dann alles für dich (schriftwechsel mit vermieter).schau mal im internet mit dem wort mietminderung nach.das sind in deinem fall mindesten 80 prozent.wünsch dir viel glück
Hallo dmtech, Mit etwas Nachlauf... danke! Hast Du eine Referenz / einen Text im Internet o.ä. dazu, dass die Tür nicht zulässig ist?
Das Sicherheitsbedürfnis des Mieters geht vor, er darf auf eigene Kosten Schloß bzw. Tür austauschen. Allerdings muß er bei Auszug auf Verlangen den alten Zustand wieder herstellen. So kenne ich das. Sprich mit deinem Vermieter, fotografiere die Schwachstellen, sende ihm das per Einschreiben, mach ihn auf den unsicheren Tatbestand aufmerksam. So hast du wenigstens einen Beweis, dass du dich darum gekümmert hast.