(nicht-Werbe-)aufkleber verteilen - strafbar?
Hallo, Ich, als Mitglied des asozialen Netzwerkes, möchte Antiterroranschläge durchführen, bzw. 'Scheißverein' Aufkleber auf geeigneten Stellen aufkleben. ( Das ist aus den Känguruchroniken) Die Aufkleber sind klein und leicht löslich. Keine Werbung. Der Untergrund wird nicht beschädigt. Ist es trotzdem strafbar? Besonders strafbar wenn Scheißverein draufsteht?
Viele Grüße, ich hoffe ihr versteht mich, wenn nicht: https://www.youtube.com/watch?v=eSANwJYYU5I
6 Antworten
Eine Sachbeschädigung liegt bei Aufklebern, die sich leicht ablösen lassen nicht vor. Diese würde eine Substanzverletzung erfordern, die dadurch nicht gegeben ist. Es wäre auch eine Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit denkbar, dazu muss sich die Entfernung als sehr Zeitaufwendig herausstellen, also nicht nur unerheblich sein. Das sehe ich hier nicht gegeben.
Die Bezeichnung als "Scheißverein" kann eine Beleidigung in Form einer Kollektivbezeichnung darstellen, das wäre strafbar.
Zivilrechtlich kann das eine Eigentumsstörung nach § 1004 Abs. 1 BGB darstellen, so dass die Möglichkeit einer Klage bestünden, sowie Unterlassungsansprüche - was viel empfindlicher sein kann, als eventuelle strafrechtliche Folgen.
Strafrechtlich handelt es sich möglicherweise um Sachbeschädigung, zivilrechtlich hat der Eigentümer der beklebten Fläche einen Unterlassungs- und ggf. Schadenersatzanspruch aus §§ 823, 1004 BGB.
Mit Deinem Eigentum darfst Du dagegen fast alles machen, was Du willst. Du kannst Dir auch "insert brain here" auf den Hinterkopf tätowieren lassen. Fände ich sogar lustiger als Deine Aufkleber...
Geeignete Stellen sind Stellen, für die Du das Verfügungsrecht hast. Alles andere ist Sachbeschädigung - es muss ja immerhin jemand die Dinger abpulen, das kostst, oder zusätzliche Beleidigung. Auf Dein Fahrrad oder Dreirad kannst Du sie kleben, ebenso an Deine Fensterscheiben.
Wenn die "geeigneten Stellen" auf deinem Eigentum sind, spricht nichts dagegen.
Alle anderen Stellen die nicht dein Eigentum sind, ist auch keine geeignete Stelle.
Wenn du die Aufkleber selber an öffentlichen Stellen aufklebst und erwischt wirst kannst du wegen Sachbeschädigung angezeigt werden. Da ist es egal wie leicht löslich die sind. Wenn du sie aber an Leute verschenkst, die sie aufkleben, bist du fein raus. Ob es eine höhere Strafe wegen ´Scheißverein`gibt weiß ich leider nicht, könnte mir aber vorstellen, dass man das iwi auf "Eregung öffentlichen Ärgernisses" lenken kann.. Hoffe ich konnte dir bisschen helfen, LG