Darf ich gekaufte Aufkleber verwenden, etwas damit basteln und weiterverkaufen?
Wenn ich Aufkleber die vom Patentamt geschützt sind aus dem Internet bestelle und bezahle, darf ich diese z.b. auf Gläser aufbringen und diese Gläser dann weiterverkaufen? Oder verstößt das gegen das Urheberrecht?
Als was hat das Patentamt die Aufkleber geschützt?
Davon hängt es ab, was man damit machen darf.
Gruß aus Berlin, Gerd
Es steht dabei das Motiv wurde beim DPMA geschützt, also denke ich als Patent oder als Marke.
3 Antworten
Island21 schreibt:
Es steht dabei das Motiv wurde beim DPMA geschützt, also denke ich als Patent oder als Marke.
Ein Patent gibt es nur auf eine technische Neuerung, also etwa die Erfindung des Diesel-Motors. Es bleiben also nur noch eine Eintragung als Marke oder als Design.
Für beides gilt generell erst Mal, dass man ein Produkt in der EU weiterverkaufen darf und dafür werben darf, wenn man das Produkt (mit der geschützten Marke oder mit dem geschützten Design) in der EU legal erworben hat.
Denn mit dem legalen Kauf ist der Anspruch des Inhabers des Schutzrechtes in aller Regel (aber nicht immer, doch dazu später) "erschöpft".
Zum erschöpften, also nicht mehr wirksamen Anspruch auf gewerblichen Rechtsschutz schreibt dieser Anwalt hier:
Der Begriff „Erschöpfung“ bedeutet, dass der Schutzrechtsinhaber die Weiterverbreitung eines mit seiner Zustimmung in Verkehr gebrachten Produkts nicht mehr verbieten kann. Das Recht des Schutzrechtsinhabers, eine Weiterverbreitung zu verbieten, ist "erschöpft". Auch eine Werbung für Produkte, deren Schutzrechte erschöpft sind, ist zulässig.
Dort bitte weiterlesen zu den gesetzlichen Grundlagen für A) Marken und B) Designs.
Hier mal kurz von mir:
- § 48 Erschöpfung für ein Design
- § 24 Erschöpfung für eine Marke.
Aus § 24 Absatz 2, der manchmal Grund für Prozesse gibt:
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.
So wollte die Nobel-Firma Ferrari der Popel-Firma Jägermeister verbieten, ihr Auto mit dem Bild eines Hirsches auf der Kühlerhaube zu verkaufen oder zu verlosen. Das Ergebnis des Rechtsstreits findet man unter diesem Link.
Generell kann man sagen: Du darfst ein Produkt, das designerisch gestaltet ist mit einem geschützten Design, weiterverkaufen - aber nicht das Design auf eigene Produkte anwenden, um diese weiterzuverkaufen, also nicht per "Paste and Copy" klauen, sondern nur bereits designte Produkte kaufen und weiterverkaufen - auch nach einer Veränderung.
Dies gilt auch für Waren mit Marken, die vom Marken-Inhaber oder mit dessen Zustimmung in die EU verkauft wurden - außer manchmal, wenn man sie so brutal verändert hat, dass dies gegen die berechtigen Interessen des Marken-Inhabers vestößt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ohne die Genehmigung des Rechteinhabers darfst du sein sein geistiges Eigentum in KEINER WEISE vermarkten.
Ich denke, dass das kein Problem ist.