Sickergrube (Kanalrohr) im Garten, wer ist verantwortlich?

7 Antworten

Wälz mal die alten Unterlagen durch und schau ob da irgendwas steht wie das geregelt wurde.

Früher wurden manchmal recht seltsame Regelungen getroffen.

Schau mal in die Satzung eures Abwasserzweckverbandes, dort sollte geregelt sein wer die Kosten für was zu tragen hat. (Die Satzung sollte auf der Webseite der Gemeinde bzw. des Abwasserzweckverbandes zu finden sein).

Prinzipiell ist jeder Hausbesitzer für seine Anschlüsse ans Ver- bzw. Entsorgungsnetz selbst verantwortlich.

Sickergruben für Abwasser (aus dem Haus) sind doch eh nimmer erlaubt (Ihr hängt doch am Kanal - sonst hätte in den letzte 40 Jahren sicher etliche Male ein Entsorger den Klärschlamm abpumpen müssen....

Was also soll von der nicht mehr (als Sickergrube) nutzbaren Anlage "kostenpflichtig verantwortlich gemacht" werden?

Bodenrutschungen in die Grube aufgrund Eurer Baumaßnahme sollten natüclich nicht passieren, aber wenn Ihr eh Kies reingefüllt habt?...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist schon sehr eigenartig, dass zufällig nach 40 Jahren bei Schachtungsarbeiten eine bauliche Anlage für Abwasser (wahrscheinlich Regenwasser oder Grundwasser) auftaucht.

Wie lange stehen die Häuser denn schon? Auch Abwasser- und Regenwasserleitungen werden bei den Bauunterlagen erfasst und in den Lageplänen ausgewiesen. Dass sie über fremdes Gelände gehen ist sehr ungewöhnlich und noch ungewöhnlicher ist, dass sich auf einem Grundstück ein Sammler für vier Grundstücke befindet, und dann noch in bisher unbekannter Lage. Ich kann es mir nur so erklären, dass die vier Grundstücke einmal zusammen gehörten und der Sickerschacht uralt ist, also für die Entwässerung der vier Reihenhäuser bedeutungslos ist.

Bevor du dich von dem lieben Nachbarn in die Enge jagen lässt, prüft eure Bauunterlagen und Lagepläne und fragt notfalls beim Entsorger nach.

Nach meiner Meinung kann er keinerlei Ansprüche an dich stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sandra08091993 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 10:12

Es geht wohl um Regenwasser im Fall einer Überschwemmung.

Die Häuser sind mind. 40 Jahre alt.

Die Besitzer der anderen Häuser sagen das soll ein Überlauf der Dachrinne sein (nicht wie von mir vorher genannt "Sickergrube").

Die 4 Grundstücke gehörten nicht zusammen.

Mein Mann meint, es ist ein "totes Objekt". Der Deckel liegt ca. 1m unter der Erde, ohne Fundamentausgrabung hätte es nie jemand gefunden.

Der Nachbar war nur neugierig und hat in die Ausgrabung des Fundaments geschaut und sofort gemeint, wir müssen (da auf unserem Grundstück) einen Zugang machen, das hätte uns nochmal 2000 € gekostet, und wir - nicht die Nachbarn - hätten das zu zahlen. Ansonsten würde er uns "hinhängen".

VIELEN DANK AN ALLE, DIE SICH DIE MÜHE GEMACHT HABEN, MIR ZU ANTWORTEN :) (und das vielleicht weiter tun)

Die Diskussion hier hat mich (vorläufig) etwas beruhigt, nach und nach gehe ich den Hinweisen der Community nach.

Uns liegt ein Kaufvertrag vor, aus dem die Angelegenheit nicht ersichtlich ist.

Wir lassen auf das Fundament (absichtlich nicht Beton, sondern Kies und Steine) unser Gerätehaus, das zur Not zerlegt werden kann - was natürlich mit hohen Kosten verbunden wäre - aufbauen.

peterobm  23.05.2019, 00:41
@Sandra08091993

ich sags mal so, keiner wusste was davon, auch war der Deckel über einem Meter zugeschüttet. Das Ding ist Tod. Was sagen die Bauzeichnungen - speziell Abwasser aus

Ich verstehe jetzt nicht recht, weshalb Euch der Nachbar kostenpflichtig verantwortlich machen will.

Wofür denn genau?

Sandra08091993 
Beitragsersteller
 21.05.2019, 10:14

Im Fall einer Überschwemmung will er mich "hinhängen". Ich habe die Befürchtung, dass bei jeder Verstopfung und sei es an seinem Abfluss, mir irgendwelche Kosten aufbürden will.

Angeblich sind 4 Häuser miteinander verbunden und er meint, die Sickergrube muss zu jederzeit zugänglich sein.

Ich sollte auf meine Kosten das Kanalrohr nach oben verlegen lassen, sonst wäre ich für alle Schäden verantwortlich.