(Sicherheitsdienst) Einweisung zurückzahlen bei Kündigung in der Probezeit?
Hallo liebe Community,
Ich brauche dringend eure Hilfe. Bin zurzeit im sicherheitsdienst tätig seit Mitte September. Von dem ersten Tag hatte ich eine Einweisung und darauffolgenden noch 3 weitere Tage. In meinem Vertrag steht das ich die Kosten bzw. meinen Lohn was ich bekommen habe für diese Tage, zurückzahlen muss wenn ich in der Probezeit kündige. Nun ist es soweit da es mir in diesem Unternehmen zu chaotisch und unorganisiert ist und meine Arbeitsstunden nicht eingehalten werden wie es im Vertrag vereinbart war. Möchte ich kündigen. Ist es nun des rechtens das ich die 4 Tage zurückzahlen muss? Im Internet habe ich schon einiges gelesen, doch ich finde nichts was mir tatsächlich weiterhilft.
Ich bedanke mich schonmal für eurer Rat.
5 Antworten
Meiner Meinung nach ist der Passus nichtig.
Es handelt sich hierbei um keine anerkannte Fortbildung sondern lediglich um eine Einarbeitung, insofern kann der Arbeitgeber hier keine Rückforderung stellen.
Klär das Ganze mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ab, ich gehe aber mal davon aus, dass der Anwalt zum gleichen Ergebnis kommt.
Die Einschaltung eines teuren Anwalts ist hier - ganz sicher: zunächst - überflüssig.
Wenn es so im Vertrag steht, dann musst Du es auch einhalten, ansonsten begehst Du Vertragsbruch und das wird dann noch teurer. Also musst Du das Geld, was man für Dich ausgegeben haben wieder zurück zahlen. So steht es doch geschrieben , Du hast doch den Vertrag mit allen Konsequenzen unterschrieben.
Das ist Unsinn. Nicht alles was in einem Vertrag steht ist auch rechtswirksam. Der Passus mit der Rückzahlung dürfte nach geltender Rechtsprechung nichtig sein, insofern wäre es dann vollkommen un/erheblich ob der Fragant das so unterschrieben hat oder nicht.
Das sehe ich auch so !
Wenn es so im Vertrag steht, dann musst Du es auch einhalten, ansonsten begehst Du Vertragsbruch und das wird dann noch teurer.
Um es einmal ganz deutlich zusagen - weil man dieses unsägliche Argument: "Du hast es ja unterschreiben!" zu jedem Klausel-Mist in einem Arbeitsvertrag immer wieder hört -: Das ist völliger Unsinn!
Jaa schon aber das sind ja keine Fortbildungskosten. Es waren 4 Tage an denen ich halt auch gearbeitet habe. Und es sind doch grundpflichten des Arbeitgebers um für den Arbeitgeber überhaupt arbeiten zu können also besteht da ein Gesetz was besagt dass es so sein muss, wie der Arbeitgeber es gerne hätte oder nicht ?
Ist es nun des rechtens das ich die 4 Tage zurückzahlen muss?
Nein!
Für die bisher geleistete Arbeit - Probezeit hin, Probezeit her - bist Du zu bezahlen. Grundlage ist die Entgeltvereinbarung im Arbeitsvertrag - sofern es den schriftlich gibt, ansonsten die mündliche Vereinbarung; im Übrigen gelten länderspezifische allgemeinverbindliche Lohntarifverträge, deren Lohnvorgaben arbeitsvertraglich nicht unterschritten werden dürfen.
Grundsätzlich ergibt sich ein Entlohnungsanspruch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung".
"Einweisung" hat nichts zu bedeuten, wenn Du damit meinst, dass Dir durch die "Einarbeitung" die Arbeit, der Arbeitsablauf usw. erklärt wurde (und damit nicht die gesetzlich vorgeschriebene IHK-Schulung für Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe gemeint ist).
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die eine Entlohnung bei Kündigung während der Probezeit ausschließt, ist rechtswidrig und darum nichtig, weil sie denn Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Kurz und knapp: Du bist trotz der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht verpflichtet, bereits erhaltenen Lohn bei Kündigung in der Probezeit zurück zu zahlen!
Danke für die Information :)
Ich würde einen Anwalt dazu nehmen. Nach meiner Meinung ist das zurück verlangen nicht zulässig. Viel Glück. LG Gerhard
Okay Dankeschön :) muss das beste daraus machen
Was im Vertrag steht, ist für Dich bindend.
Nein!
In einem Vertrag können auch 500 Seiten mit Bedingungen stehen die alle nichtig sind, dann ist kein einziger davon bindend!
Wenn Du in einem Fachgeschäft ein Fernsehgerät kaufst und es wird ein Kaufvertrag geschlossen in dem der Verkäu/fer festhält, dass Du keine gesetzliche Gewährleistung hast, dann kannst Du das unterschreiben und hast dennoch gesetzliche Gewährleistung weil der Passus nichtig wäre.
Was im Vertrag steht, ist für Dich bindend.
Um es einmal ganz deutlich zusagen - weil man dieses unsägliche Argument: "Du hast es ja unterschrieben!" zu jedem Klausel-Mist in einem Arbeitsvertrag immer wieder hört -: Das ist völliger Unsinn!
Okay das muss wohl sein. Das blöde ist, ich hab vor ein paar Tagen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen aber nur für 'Verkehr' hätte ich da noch 'Arbeit' abgekreuzt. Aber danke für die Information :)