Privatverkauf ist angeblich nicht angekommen, was nun?
Ich habe auf shpock etwas privat verkauft, da keine versandart abgemacht war hab ich es per dhl grossbrief für 4,40€ verschickt. Da gibs keine trackingnummer oder sowas. Jetzt sagt der käufer es ist nie etwas angekommen, sie will ihr geld zurück Oder zeigt mich an. Was kann ich jetzt tun? Kann die post da nicht irgendwas machen?
4 Antworten
Natürlich geht bei Versendungskauf der Gefahrenübergang auf den Käufer über. Allerdings nur, wenn Du in der vereinbarten Versandart verschickt hast. Wenn z. B. Hermes (versichert) angegeben war und Du aber den Weg zur Post näher empfunden hast, und dann einfach mit der Post versandt hast, gilt:
Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Ich hoffe nicht, dass dies bei Dir der Fall ist. Ansonsten würde ich vielleicht, damit der Käufer sich nicht weiter aufregt und Du ja eine so nette Person bist, die Quittung der Post einscannen und ihm schicken, dann ist er beruhigt, dass Du abgeschickt hast (wenn er Dir denn glaubt, dass es seine Quittung ist). Verpflichtet bist Du aber nicht.
Ansonsten für die Zukunft, da es viele nicht wissen. Ich schreibe immer dazu, dass versicherter Versand angeboten wird, jedoch auch kostengünstiger per Brief etc. versandt werden kann und teile dann noch gesondert mit, dass keine Kostenübernahme durch mich für verloren gegangene Ware übernommen wird. Dann können die Käufer entscheiden, was sie möchten und Du bist fein raus.
Vielleicht kommt die Sendung ja noch an. Ist ja nicht so, dass immer innerhalb von zwei bis drei Tagen zugestellt wird.
Ich drücke Dir die Daumen.
Hier muss ich dich etwas berichtigen. Es ist zwar richtig, dass das Risiko des Unterganges auf dem Transportweg beim Käufer liegt.
Das ändert aber nichts daran, dass der Verkäufer ohne Einlieferungsbeleg die Übergabe an den Transporteur nicht beweisen kann und in diesen Fällen regelmässig baden geht.
Der Verkäufer ist ohne Einlieferungsbeleg niemals auf der sicheren Seite.
Wie einige meiner Vorschreiber sagten, einen Nachforschungsauftrag stellen! Das kannst nur Du als Sender!
Da braucht die Post eben einen Hinweis, daß es nicht angekommen ist.
Wenn etwas - egal was , ob Brief oder Päckchen - nicht angekommen ist, sollte die Post das immer wissen. Weil wenn es dem Gelben nicht bekannt wird, kann sie auch nichts machen, und ein fauler Postbote treibt dann lange sein Unwesen. Immer eine nicht angekommene Sendung melden!!!
vielleicht hat sich auch die Sendung von der Verpackung/Briefumschag gelöst. Kann auch sein.
Nur so als Tipp fürs nächste Mal, daß Du einem Käufer etwas anbieten kannst:
Mach in der Postfiliale ein Foto von dem fertig frankierten und adressierten Päckchen oder Sendung. Dann steht man beim Käufer schon mal besser da.
Die Mitarbeiterinnen bei der Postfiliale haben (jedenfalls bei mir) nichts dagegen, wenn ich ein Foto auf der Postwage mache.
Bleib freundlich und sag, das Du alles tust, damit sich die Sache aufklärt.
Das hilft Dir jetzt wahrscheinlich wenig. Aber vielleicht fürs nächste Mal.
Bei mir ist eine Sendung die für mich war bei einer Nachbarin wieder aufgetaucht. Wir hatten alle viel zu tun, ich dreh am Rad nach einer Woche und dabei war es schon längst da. DHL er hatte für das kleine Päckchen keinen Zettel für mich eingeschmissen. ÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖ
Gruß sonja
Du kannst einen Nachforschungsauftrag stellen. Du solltest dir aber nicht zu große Hoffnungen machen, denn es gibt keine Sendungsverfolgung.
Du kannst nun entweder die Forderung des Käufers ignorieren und hoffen, dass er Ruhe gibt oder den Kaufpreis erstatten. Macht er Ernst, wirst du auf ganzer Linie verlieren, denn du kannst den Versand nicht beweisen. Gibt er Ruhe, ist die Sache ausgestanden.
Die Entscheidung liegt bei dir.
Und diese Person kann dann auch noch bezeugen, dass Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort vollkommen korrekt waren?
Ein Zeuge ist vor Gericht immer ein sehr schwacher Beweis. Gerade wenn es dann auch noch ein Verwandter oder Bekannter ist.
Ignorieren, auf § 447 BGB verweisen und entspannt auf die Anzeige warten.
Und dann vor Gericht die Niederlage kassieren. Unterm Strich keine gute Idee!
Vielleicht gab es ja eine Begleitung zur Post, der bezeugen kann, dass der Umschlag ordnungsgemäß am Schalter abgegeben wurde.