sexvideo veröffentlicht

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Soweit problemlos nachweisbar ist, daß Du Dein IPhone verloren hast, kann Dir nix passieren. Denn für eine Strafbarkeit wäre erforderlich, daß Du derjenige warst, der das Video hochgeladen hast. Und es müßte auch beweisbar sein. Das scheint hier offensichtlich kaum möglich, so daß Dir wohl nix passieren dürfte. Eine Verpflichtung für Dich, Dich nun drum zu kümmern, weil es Dein IPhone war, gibt es nicht.

Peterthb  13.12.2012, 12:03

Bist du wirklich sicher, dass keine Verpflichtung für den Urheber des Films besteht, sich um die Löschung zu kümmern?

Für problematisch halte ich dabei, dass er als Urheber auch die Sorge dafür tragen muss, diese Filme so aufzubewahren, dass ein Zugriff Dritter unterbleibt. Er muss sich sicher die Frage gefallen lassen, ob ein iphone, dafür geeignet ist. Zumal er wissen muss, dass bei jedem Zugriff Dritter, die (Persönlichkeits-) Rechte anderer (der aufgenommenen Ex) verletzt werden.

So ein Ding wird normalerweise mit sich geführt, kann (wie geschehen) verloren werden, ist diebstahlsanfällig und könnte unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit rumliegen.

De facto liegt m.E. ein Teilverschulden also durchaus vor, ob es rechtlich durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt, aber gänzlich unwahrscheinlich, zumindest auf zivilem Weg, ist es vermutlich nicht.

skyfly71  13.12.2012, 14:11
@Peterthb

Naja, das wird im Zweifelsfalls von Gerichten dann vielleicht auch durchaus unterschiedlich entschieden...

Der "Darsteller" des Viedeos hätte gegen den Urheber einen Unterlassungsanspruch, wenn der Film vorsätzlich weiter gegeben worden wäre. Wo man aber nix mt Absicht macht, kann man auch nix unterlassen. Das scheidet hier also aus.

Bleibt noch der Anspruch auf Schadenersatz. Der besteht, wenn dem Darsteller ein konkret bezifferbarer Schaden entstanden ist und der Urheber dafür verantwortlich ist. Der bezifferbare Schaden ließe sich ja noch konstruieren. Denn die Bemühungen um die Löschung können durchaus Geld kosten. Da die Darstellerin den Film aber freiwillig mitgedreht hat, ist sie ja nicht ganz unschuldig daran. Und genau hier würde ich behaupten, daß eine Schadenersatzpflicht dann entfällt, da es wiederum kein bewußtes Weitergeben war.

Einen direkten Anspruch "sorg dafür, daß das Video aus dem Internet verschwindet" kennt das Gesetz hingegen sowieso nicht.

Entscheidend ist, das du nachweisen kannst, das du das Video verloren hast, Und dies auch zur Anzeige gebracht hast.

Deine EX Freundin wird nun Anzeige stellen und die Polizei wird ermitteln, da es dir egal ist wird sie auf jeden Fall gegen dich ermitteln,

Das alleine wäre für mich schon der Grund selbst zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten damit das gelöscht werden kann.

melde es der Polizei das dein Handy weg ist. für die Filme kannst du nichts weil du die nicht hochgeladen hast.

warum macht man überhaupt solche videos aber man kann doch bestimmt den zurück verfolgen der es reingestelt hat

report es einfach bei youporn