Sexuelle Handlungen mit Azubine. Welche Folgen könnte dies haben?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo infinity3009,

so wie du den Fall schilderst sollte eigentlich nicht viel passieren. Der Sex war einvernehmlich und ist nicht durch die Ausnutzung der Vorgestztenpostion erzwungen worden.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt sieht es wie folgt:

Vom Grundsatz her darf auch hier nichts anderes gelten: Problematisch wird's erst, wenn die Arbeit darunter leidet. Allerdings darf ein Ausbilder auf keinen Fall das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen. Hier spielt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine ganz besondere Rolle. Schließlich sollen im Ausbildungsverhältnis andere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Solange Liebe also freiwillig sprießt, hat niemand was dagegen - weder zwischen Chef und Angestellter, Ausbilder und Azubi und auch nicht zwischen Minderjährigen - sofern sich die Beziehungen nicht leistungsmäßig im Arbeits- und Ausbildungsverhältnis auswirkt.

Du kannst diese und ähnliche Fragen, vom Fachmann beantwortet, hier nachlesen:

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Kopf hoch!

EF2

DerHans  30.07.2011, 18:29

Hier geht es aber nicht um den Chef sebst, sondern einen mittleren Angestellten. Wenn der Chef ihn feuert, hat er keine Chance, selbst wenn er strafrechtlich nicht belangt würde.

eurofuchs2  31.07.2011, 10:26
@DerHans

Kündigungsgründe kann man immer finden, doch das sexuelle Verhältnis ist es ganz sicher nicht.

infinity3009 
Beitragsersteller
 31.07.2011, 11:21
@eurofuchs2

naja wobei man auch abwägen muss, ist er noch tragbar als Abteilungsleiter? ... kann man ihm weitere Auszubildene anvertrauen? Denn das Gerücht, dass er sich an Azubinen ran macht geht ja schon etwas länger herum und nicht erst seit meiner Zeit in der Firma.

Semmel76  31.07.2011, 14:40
@infinity3009

Es wäre dem Arbeitgeber anbetrachts der Schilderungen der Fragestellerin insoweit zugestanden, zunächts eine Abmahnung auszusprechen, insbesondere wenn der Abteilungsleiter diesbezüglich einschlägig schon öfter auffällig wurde. Eine fristlose Kündigung hingegen müßte der Betroffene nicht ohne Weiteres hinnehmen - es muß der Arbeitgeber in diesem Fall als verhaltensbedingt wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB glaubhaft und rechtssicher die Kündigung mit Bezug zwischen der Beziehung und damit verbundenen Auswirkungen auf den Betriebsablauf oder den Betriebsfrieden, sowie dann der etwaig heiraus folgenden Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitverhältnisses unter diesen Umständen rechtfertigen können.

Insofern nicht etwa gerichtsfest erwiesen die Ausnutzung einer Zwangslage im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB oder eine offensichtlich bevorzugte Behandlung der "Auzubine" gegenüber den übrigen Auszubildenden gegeben ist, wird das meines Erachtens nur schwerlich gelingen. Zwar sind sog. "Verdachtskündigungen" nicht grundsätzlich unzulässig, allerdings ist u.a. der nachweislich dringende Verdacht unbedingte Voraussetzung hierfür.

Die fristlose Kündigung gilt somit als "Ultima Ratio" unter vollständiger Ausschöpfung vorrangig anzuwendender, anderer geeigneter Mittel (u.a. die erwähnte Abmahung) und sollte daher von Seiten des Arbeitsgebers stets gut überlegt sein, zumal sich der betroffene Abteilungsleiter bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer solchen Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage begegnen kann und zumeist auch wird. Es gibt damit schlicht keine absoluten Kündigungsgründe.


Den treffenden Ausführungen innerhalb der tollen Antwort von "eurofuchs2" trete ich indessen vollumfänglich bei.

eurofuchs2  30.07.2011, 13:48

Vielen Dank für das Sternchen.

infinity3009 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 14:07
@eurofuchs2

kein Thema. die anderen antworten waren auch gut. aber deine war einfach meiner meinung nach die beste ;-) und hilfreichste

Hallo,

vielleicht gibt es hier noch konkretere Aussagen:

http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/ausbildung_a-z -> Doktor Azubi

azubi.net/index.php?t=204

Für Außenstehende ist übrigens wahrscheinlich nicht zu trennen, was während der Zeit in seiner Abteilung und was später passiert ist.

Der Arbeitgeber überlegt vermutlich z.Z. welche Maßnahmen gegenüber dem Abteiungsleiter getroffen werden:

  • fristlose Kündigung

  • fristgerechte Kündigung

  • Versetzunung in andere Filiale

  • Verlust der Position als Abteilungsleiter

  • nur Abmahnung

  • Einschaltung der Staatsanwaltschaft

Ggf. spielen auch Leistungen und Ansehen in der Firma eine Rolle. Auch das Risiko für die Firma, dass etwas an Außenstehende durchsickert, kann wichtig sein (wer weiß jetzt aktuell darüber Bescheid?)

Einen Beendigungsgrund für das Ausbildungsverhältnis sehe ich nicht. Ggf. kann es bei der Übernahme eine Rolle spielen.

Gruß

RHW

Semmel76  31.07.2011, 11:57

Eine einwandfreie Antwort, in welcher alle Aspekte berücksichtigt sind. -> DH!

RHWWW  31.07.2011, 12:16
@Semmel76

Danke. Das freut mich!

Deinem ehemaligen Abteilungsleiter kann man "Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses" vorwerfen. Wenn du jedoch dazu stehst, dass du immer damit einverstanden warst, kann ihm nichts passieren. Dir eigentlich auch nicht, außer dass dein Ruf nicht mehr der Beste sein wird. Du bist alt genug, deine Partner frei zu wählen. Außerdem ist Petting und küssen nicht strafbar, außer einer von beiden will es nicht. Lerne vielleicht daraus: Verhältnisse am Arbeitsplatz sind immer problematisch und Mails sollte man sich dort auch unter gar keinen Umständen schicken! Im Büro rummachen ist auch ganz schlecht. Wenn schon, dann außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten. Wenn schon Liebesgrüsse, dann auf private Maildresse oder per SMS am Privathandy Kontakt halten. Seinem Ruf in der Firma wird es natürlich auch schaden, dass er sich mit einer AZUBI was angefangen hat. Blöd ist, wenn er Familie hat und seine Frau was davon mitbekommt. Sprich mit ihm, er soll auch zu dem ganzen stehen!

Auf dich wohl eher weniger, auf ihn shcon. Du bist Minderjährig und damit noch ein Kind, dabei spielt keine Rolle, ob du es freiwillig getan hast oder nicht. Also, spielt schon eine Rolle, aber bestraft wird er wahrscheinlich trotzdem. Wenn dann noch hinzukommt Ausnutzung seiner Stellung innerhalb der Firma... Kann es passieren das er seinen Arbeitsplatz verliert, allein des Images der Firma wegen (Was, ein Pädophiler in Firma xy? Macht sich nicht so gut ;)) Du kannst zwar aussagen vor Gericht und auch für ihn plädieren, aber letzlich lag es in seiner Verantwortung, vor Gericht ist er der Erwachsene, und du das "wehrlose" Kind, eine Azubi, die sich der Abteilungsleiter gekrallt hat und das Abhängigkeitsverhältnis schamlos ausgenutzt hat... Über sowas sollte man sich immer vorher im Klaren sien =/ Wünsche trotzdem viel Glück

Semmel76  31.07.2011, 14:55

Entschuldigen Sie, dass ich an dieser Stelle einhake, werte(r) "StillerTraum".

Die Fragestellerin führt aus, dass sie zum Ereigniszeitpunkt 17 Jahre gewesen sei und offebar noch ist - somit ist sie Jugendliche im Sinne des Gesetzes und nicht etwa noch ein Kind. Weiter sollen die gegenseitig vorgenommenen sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt sein, so dass innerhalb der Fragesstellung auch keine Strafbarkeit nach § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unter 18 Jahren) erkennbar ist.

Insoweit die Beziehung zwischen dem Abteilungsleiter und der Auszubildenden nachweislich keine nennenswerten Auswirkungen auf Ausbildungs- oder Betriebsablauf, Betriebsrenommeé sowie den Betriebsfrieden hat, haben die Betroffenen auch keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Aufgrund des Nachtrags der Fragestellerin, wonach bekannt sei, dass der Abteilungsleiter mehrfach Beziehungen mit Auszubildenden eingehen soll, wäre eine diesbezügliche Abmahnung u.U. gerechtfertigt und angemessen - zumindest wenn eine dahingehender Verdacht sich zweifelsfrei bestätigen lässt.

Ansonsten stimme ich Ihnen zu. :-)

infinity3009 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 12:29

super antwort danke :) naja, am donnerstag hat mit mir eine Fr. von der Personalbetreuung gesprochen und stellt das (wie dus oben genannt hast) mich als "wehrloses" kind hin. Naja das Problem der ganzen sache ist die: Er wurde zu erst dazu befragt und hat alles zu gegeben, dann wurde ich befragt und hab alles abgestritten um Ihn zu schützen und das ist ein weiter punkt sie denken das er mich unterdruck gesetzt hat.

StillerTraum  30.07.2011, 12:36
@infinity3009

Ja, deswegen empfehle ich dir wirklich, dich da zurückzuhalten... Bleib bei der Wahrheit, und versuch einfach dich da rauszuhalten... Da tust du ihm einen größeren Gefallen mit, glaub mir :')

Da Du über 16 bist ist es ok , nur wenn er direkt Dein Ausbilder wäre , wäre es unter Umständen für ihm Problematisch aber da er nicht Dein Ausbilder sondern nur ein Abteilungsleiter im Betrieb ist und Du über 16 bist , ist es nicht verboten, wo die Liebe hinfällt muß jeder / jede selbst wissen.

infinity3009 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 20:12

er ist direkt mein Ausbilder, wir werden ja von jeder Abteilung beurteilt (bekommen Noten) und da er der Abteilungsleiter und gleichzeitig stellv. einkaufsleiter ist füllt er diesen auch aus.

Schlauerfuchs  30.07.2011, 20:24
@infinity3009

Dann könnte er eine Abmahnung bekommen , aber Straffrechtlich ist es nur relevant wenn er Dich zu irgendetwas gezwungen hätte in Rahmen des Abhängigkeitsverhältnisses dass er Dein Vorgesetzter ist , war und ist es Liebe welche mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu hat , kann er dafür weil Du über 16 bist nicht belangt werden. Eine andere Frage ist es, wie der Betrieb es sieht, so könnte er deshalb eine Abmahnung bekoomen od. versetzt werden.