Serbien / Haus / Welche Rechte habe ich?

1 Antwort

Es gilt hier das serbische Erbrecht. Es könnte Abweichungen vom deutschen Erbrecht geben, die mir nicht bekannt sind. Nach deutschem Recht ist deine Freundin Alleinerbin ihrer Mutter. Falls die Mutter deiner Freundin ein Testament vor Ihrem Tode errichtet hat, in dem die Tante deiner Freundin als Miterbin des strittigen Hauses benannt wurde, sollte deine Freundin das Testament anfechten mit dem Ziel, dass sie Alleinerbin wird.

Deine Passage im Text, dass die Mutter im Haus wohnen würde, die aber nun das Haus nicht will sondern nur das Geld der Haushälfte, passt nicht zum Vorspann, dass die Mutter gestorben sei. Gibt es noch eine Mutter, die gleichzeitig Schwester ist? Du wirst sicher diese Unklarheiten bereinigen können. Und am Ende des Textes wird alles auf den Kopf gestellt. Der Tante gehört auf einmal alles ganz allein, weil deine Freundin auf das Erbe verzichtet hat????

dezzium 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 21:14

du bringst alles durcheinander.du solltest es nochmal ordentlich durchlesen!! es gibt nur eine mutter und die ist gestorben.in dem haus im serbien wohnt gerade die schwester der verstorbenen mutter,sprich die tante von meiner freundin. und meine freundin will nicht zu dem haus,weder urlaub machen noch da wohnen.sie will nur ihren anteil.ein testament gibt es glaub ich nicht,aber was für ein recht hat die tante da einfach zu wohnen!?

Gerhart  08.06.2013, 06:18
@dezzium

Deine Ausdrucksweise ist nicht mehr verwirrend sondern zeigt in deutscher Sprache folgendes Bild: Ein Haus in Serbien wurde durch die Mutter deiner Freundin rechtskräftig erworben. Dazu nahm die Mutter einen Kredit auf. Dieser Kredit ist abbezahlt. Die Mutter wurde alleinige Eigentümerin des Hauses. Die Mutter gestattete ihrer Schwester das Wohnen in diesem Haus. Die Schwester hat für dieses Wohnen vermutlich keine Miete bezahlt aber eventuell zur Tilgung des Kredites beigetragen. Dies Umstände sind von dir nicht geklärt. Durch Wohnen im Haus erwirbt man kein Eigentum oder Eigentumsanteile. Sollten alle ständigen Kosten des Hauses durch die Schwester der Mutter getragen worden sein, so ist ein mündlicher Mietvertag zwischen den Schwester existent, denn es gibt mit Sicherheit den Nachweis der Zahlungen. Auch hier gilt, dass die Übernahme der ständigen Nebenkosten des Hauses kein Eigentum schafft. Auch ein Gewohnheitsrecht ist dabei nicht zu erkennen. Schließlich muss hier nach dem Eigentümereintrag im Grundbuch gefragt werden. Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen???? Es könnten Schenkungen notariell stattgefunden haben, die deiner Freundin nicht bekannt sind. Sollte nach Prüfung aller Umstände klarwerden,dass die Mutter deiner Freundin alleinige Eigentümerin des Hauses war, dann ist deine Freundin alleinige Erbin ihrer Mutter und damit alleinige Eigentümerin des Hauses geworden. Durch Vorlage des Erbscheines muss deine Freundin im Grundbuch des Hauses nun als Eigentümerin eingetragen werden. Die Tante hat gegenüber ihrer Schwester kein Erbrecht, solange deine Freundin lebt. Die Tante hat aufgrund des Mietvertrages ein Recht in dem Haus zu wohnen. Sollte deine Freundin in das Haus ziehen wollen um dort zu leben, dann muss sie den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gegenüber ihrer Tante kündigen. Durch Antritt des Erbes wird das Vertragsverhältnis nicht berührt. Es gilt nach wie vor der vermutlich mündliche Mietvertrag. Deine Freundin bekommt durch das Erbe nicht einen Anteil sondern Alles. Das ist aber keine Geldzahlung sondern eine immobilie. Wenn die Tante das Haus kaufen will, muss eine Verhandlung stattfinden.

dezzium 
Beitragsersteller
 08.06.2013, 12:32
@Gerhart

ja danke vorerst.

dezzium 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 16:56
@dezzium

hat sonst noch jemand ein plan?