Senkung der Produktion (Kurzarbeit) - Leiharbeiter?

2 Antworten

Der Betrieb kann keine Kurzarbeit anmelden, wenn er noch Leiharbeitnehmer beschäftigt. Da sind dann die Voraussetzungen zur Kurzarbeit nicht gegeben.

Leiharbeitnehmer sollen ja eingesetzt werden, um übergangsweise großes Arbeitsaufkommen bewältigen zu können. Sie müssen bei wenig Arbeit deshalb abgemeldet werden, bevor der AG andere Maßnahmen ergreifen kann.

https://www.arbeitsrechte.de/kurzarbeit-voraussetzungen/