Senkung der Produktion (Kurzarbeit) - Leiharbeiter?

2 Antworten

Der Betrieb kann keine Kurzarbeit anmelden, wenn er noch Leiharbeitnehmer beschäftigt. Da sind dann die Voraussetzungen zur Kurzarbeit nicht gegeben.

Leiharbeitnehmer sollen ja eingesetzt werden, um übergangsweise großes Arbeitsaufkommen bewältigen zu können. Sie müssen bei wenig Arbeit deshalb abgemeldet werden, bevor der AG andere Maßnahmen ergreifen kann.

https://www.arbeitsrechte.de/kurzarbeit-voraussetzungen/

SamDevenport 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 10:12

Aber warum sollte der Arbeitgeber, die Leiharbeiter abmelden, wenn er dann das Arbeitsvolumen mit dem Stammpersonal nicht stemmen kann?

Hexle2  18.12.2019, 10:13
@SamDevenport

Wenn er soviel Arbeit hat, dass die Arbeit mit dem Stammpersonal nicht zu bewältigen ist, kann es auch keine Kurzarbeit geben. Dazu fehlen dann die Voraussetzungen.

SamDevenport 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 10:13
@Hexle2

Ok. Aber die Produktion kann dennoch gesenkt werden oder? Also beispielsweise auf einen 1-Schicht-Betrieb runtergefahren werden.

Hexle2  18.12.2019, 10:19
@SamDevenport

Warum willst Du die Produktion senken, wenn so viel Arbeit da ist? Wie willst Du Leiharbeitnehmer beschäftigen, wenn Du von zwei oder drei Schichten auf eine Schicht fährst? Wo beschäftigtst Du denn dann das Stammpersonal?

Man kann nicht von z.B. drei Schichten auf eine Schicht zurückgehen und alle AN, die in diesen Schichten gearbeitet haben in einer Schicht beschäftigen. Willst Du an einem Arbeitsplatz gleichzeitig zwei oder drei MA haben?

Was hätte das denn für einen Sinn? Und dann willst Du noch Leiharbeitnehmer behalten? Da kannst Du warten, bis der Betrieb in Konkurs geht.