Senkung der Produktion (Kurzarbeit) - Leiharbeiter?
Wenn die Produktion in einer Firma gesenkt wird und vielleicht sogar Kurzarbeit angemeldet wird, was passiert mit den Leiharbeitern? Werden alle abgemeldet oder bleiben dann nur ein paar Leute? Und wenn ja, wie wird das entschieden?
Weil, komplett auf alle Leiharbeiter zu verzichten wäre, stand jetzt, in der Firma nicht möglich, da zu wenig Stammpersonal da ist. Ist aber nur meine Einschätzung.
2 Antworten
ja natürlich. Wir waren vor der Entscheidung, die Leute nach 18 Monaten zu übernehmen, jahrelang ausgeliehen an denselben Entleihbetrieb
Wenn die Leihbude keine Arbeit hat, muß diese aber bezahlen. Das ergibt sich auch § 615 BGB sowie auch einem Urteil des BAG
Bundesarbeitsgericht DGB Link
Der Betrieb kann keine Kurzarbeit anmelden, wenn er noch Leiharbeitnehmer beschäftigt. Da sind dann die Voraussetzungen zur Kurzarbeit nicht gegeben.
Leiharbeitnehmer sollen ja eingesetzt werden, um übergangsweise großes Arbeitsaufkommen bewältigen zu können. Sie müssen bei wenig Arbeit deshalb abgemeldet werden, bevor der AG andere Maßnahmen ergreifen kann.
Wenn er soviel Arbeit hat, dass die Arbeit mit dem Stammpersonal nicht zu bewältigen ist, kann es auch keine Kurzarbeit geben. Dazu fehlen dann die Voraussetzungen.
Ok. Aber die Produktion kann dennoch gesenkt werden oder? Also beispielsweise auf einen 1-Schicht-Betrieb runtergefahren werden.
Warum willst Du die Produktion senken, wenn so viel Arbeit da ist? Wie willst Du Leiharbeitnehmer beschäftigen, wenn Du von zwei oder drei Schichten auf eine Schicht fährst? Wo beschäftigtst Du denn dann das Stammpersonal?
Man kann nicht von z.B. drei Schichten auf eine Schicht zurückgehen und alle AN, die in diesen Schichten gearbeitet haben in einer Schicht beschäftigen. Willst Du an einem Arbeitsplatz gleichzeitig zwei oder drei MA haben?
Was hätte das denn für einen Sinn? Und dann willst Du noch Leiharbeitnehmer behalten? Da kannst Du warten, bis der Betrieb in Konkurs geht.
Aber warum sollte der Arbeitgeber, die Leiharbeiter abmelden, wenn er dann das Arbeitsvolumen mit dem Stammpersonal nicht stemmen kann?