seltsamer amtsbrief aus italien
so..ich bräucht da nochmal nen rat von euch
wir haben vor einiger zeit einen amtlichen brief aus italien zugeschickt bekommen, in dem stand wir hätten am 01.07.08 in italien irgendwo falsch geparkt, und müssten jetzt 60euro strafe zahlen
1.WIR WAREN ABER NOCH NIE IN ITALIEN GEWESEN
2.kann mein vater mit seinen 73 jahren soweit garnicht fahren
3.wurde das auto weder geklaut noch verliehen (könnte das nummernschild an sich gefälscht worden sein ?)
als ich dort anrief um die sache klar zu stellen, weil 2-3 weitere briefe dieser art kamen, war ne frau am tele, die für ne italienerin zu gut deutsch konnte, als ich ihr den sachverhalt erklärte, meinte sie ich solle eine kopie des führerscheins an diese adresse senden, mir kam das aber recht komisch vor, und ich machte garnix, danach war auch ruhe
jetzt nach 3 jahren kommt der selbe wisch schon wieder an und wir sollen ein erhötes bußgeld von 90€ berappen
ist das bauernfängerei oder was...ausserdem, wer nach italien will, muss ja in östereich/schweiz maut bezahlen
hatt jemand nen tip was man dagegen unternehmen kann..polizei... anzeige...unterm tisch fallen lassen ect
14 Antworten
sera
also zuerst einmal an alle, die meinen es sei bauernfängerei, die irren, denn diese firma gibt es wirklich. die komunen stellen blitzer auf, oder schicken angestellte aus, die autos die falsch parken aufzuschreiben. dann werden alle 3 monate die gesammelten daten an diese firma übergeben, diese ermittelt mit hilfe der deutschen polizei die halter. in italien haftet immer der halter des fahrzeuges.
wenn du bei emo die webseite aufrufst, dann gib den code ein, der im brief steht, dann kannst du das beweisfoto anschauen. vergleiche das fahrzeug, dann wirst du sehen, wo der fehler liegt.
was wollen die mit den führerschein?
wenn dann den fahrzeugschein.
am besten gehst du damit zur polizei, die können sich mit denen in verbindung setzen und das klären, von behörde zu behörde.
irrtum!
das deutsche recht zählt nicht und das abkommen ist 2010 zustande gekommen, was aber nur bedeutet, dass es ab diesen zeitpunkt auch in deutschland eingetrieben werden kann. soll heißen per inkasso.
ich weiß nicht was du willst mit deutschland, das vergehen war in italien und nicht in deutschland, also zählt italienisches gesetz und da zahlt immer der halter..
In Italien muss bei Verstößen binnen der Vollstreckungsverjährungsfrist, die im Allgemeinen nach fünf Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung eintritt mit Zwangsmaßnahmen gerechnet werden. da das gesetz seit 2010 sagt, dass alle strafen die noch keine 5 jahre zurückliegen eingetrieben werden dürfen.
wenn ich eine straftat (falschparken) in einen anderen land begehe, wird das gesetz des landes angewand in den ich die straftat begangen habe. und nicht wo ich wohne.
lass dich nicht beeindrucken,hab schon öfters falsch in italien geparkt und alles in die tonne.wenn die wirklich was wollen sollen sie mal einen rechtsmittelkräftigen bescheid schicken,laut EU recht.würde mal persönliche Absicherung betreiben wo dein vater an dem tag war,zeugen usw.das nächste 2008 gabs überhaupt noch keine vereinbarung mit italien wegen grenzüberschreitender strafverfolgung,am besten zur polizei und anzeige wegen betrug,die haben keine handhabe und nach 3 jahren gleich 2x nicht
Ohne daß man das Schreiben gesehen hat und ohne daß es kompetent auf Echtheit geprüft wurde, ist da schlecht raten.
Vieles ist möglich. Es könnte echt sein und auf einem Ablesefehler bei den italienischen Beamten beruhen.
Es könnte aber auch ein Versuch sein, an Eure Daten zu gelangen oder an Eure Kohle.
Hast Du schon mal versucht, über die Kontoverbindung etwas heraus zu finden? Die, wohin Du die Kohle senden sollst?
Auf keinen Fall schickst Du die geforderten Dokumente irgendwohin. Faule Kopien von echten Dokumenten schwirren im Web genug umher. Mußt Deine nicht auch noch bereit stellen.
Lies Dir mal im folgenden Link die Aussage der Frau Zypries durch:
http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeld-news/
Danach werden kleinere Verwarn- und Bußgelder nicht vollstreckt. Also kann Dir über die deutschen Behörden nichts passieren.
Im Zweifel nimm den Krempel und geh zur Polizei. Anzeige ist immer möglich. Ob tatsächlich ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, wird dann von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft.
..ähm...nachtrag es steht im brief auch das für weitere informationen die internetseite www.emo.nivi.it aufgerufen werden kann..was ich aber nicht gemacht habe...wegen eventuell virus oder so
Tool traust dich nicht auf die Seite, aber stellst sie hier rein das sich andere den Virus einfangen oder was? Naja noch mal glück gehabt ne ;-) Also amtlich oder offiziel sieh die Seite nicht auf. Das ist Verar***ung. Ruf bei der Verbruacherzentrale an und nenne ihnen die Seite, die sagen dir ob da was dran ist oder nicht. Das sind auch anwälte mit denen du da sprichst die haben Ahnung von so etwas...
Die Seite ist seriös, s. meinen Kommentar zu meiner Antwort zu dieser Frage.
Mache erst mal gar nichts und gebe auch keine Daten von Dir preis, das ist irgendeine Bauernfängerei. Wenn Du ein Mahnschreiben vom Gericht bekommst, dann mußt Du reagieren und dann sollen sie Dir mal die genauen Daten und Zeiten zeigen.
Du kannst auch schon mal so zurückschreiben, so etwa: Wenn sie weiter gegen mich vorgehen möchten, kann ich sie nicht daran hindern, aber ihre Ansprüche werde ich dann mit meinen Schadenersatzforderungen verrechnen!
Meistens kommt nach so einem Schreiben nichts mehr!
NB: wenn man schon als deutscher Muttersprachler etwas an Empfänger im Ausland schreibt, sollte man doch die eigene Sprache korrekt verwenden, hier: "sie" jeweils groß, also "Sie"!
Ja, das stimmt, aber ich habe die Fragestellerin nicht persönlich angeredet, wenn sie die Antwort schreibt, dann soll sie das auch groß schreiben!
gar nichts machen,2008 gabs noch kein abkommen wegen geldeintreibung aus verkehrsverstössen,deshalb muss sie/er nichts bezahllen.dann kommt noch dazu in deutschland wird der fahrer bestraft,nicht der halter,schon deshalb kein anspruch,den nachweis müssten die führen und warum hifestellung leisten?