Rückwärtsfahren an Mautstellen in Italien
Hallo, Folgende Situation: Bei einer Mautstelle ist ein Freund bei seinem letzten Italienurlaub rückwärts raus gefahren. Er wurde von keiner Polizei gesehen oder angehalten. Wisst ihr, ob man nachträglich noch einen Bußgeldbescheid bekommen kann? Oder hat sich das Thema erledigt? Habt ihr irgendwelche Erfahrungen gemacht? LG
2 Antworten
Ich habe nicht so ganz verstanden, was mit "rückwärts rausfahren" gemeint ist. Heißt das, dass er sein Auto vor der Bezahlstelle gewendet hat, und dann im Rückwärtsgang durch die Bezahlstelle gefahren ist?? (Vielleicht ohne zu bezahlen??)
Oder dass er bis an die Bezahlstelle gefahren ist, und dann den Rückwärtsgang eingelegt hat und rückwärts wieder rausgefahren ist, um z. B. zu drehen, sich auf der Gegenspur einzuordnen und wieder auf die Autobahn zu fahren?
Wenn erstes gemeint ist, ist ein Bußgeldbescheid nicht ausgeschlossen. Die Mautstellen werden per Video überwacht, vielleicht funktioniert es nicht immer. Auf jeden Fall kommen die Bußgeldbescheide manchmal noch Jahre später an und haben sich gewaschen, wie man so schön sagt.
Im zweiten Fall sieht die Sache anders aus. Denn er hat ja kein Geld geprellt, weil er ja auf die Autobahn zurückgekehrt ist und an einer anderen Mautstelle noch mehr Geld bezahlt hat, als er bei der nämlichen ersten hätte zahlen müssen. Natürlich wäre es nicht nach den Regeln, aber die Regeln werden in Italien u. U. anders interpretiert:
Ich bin mal, als ich mich verfahren hatte, vor der Mautstelle abgebogen, um zurück zu fahren, wobei mich die Polizei prompt erwischt hat. Nachdem ich mich verständlich gemacht hatte, durfte ich ohne weiteres weiterfahren, obwohl ich schon irgendwie eine durchgezogene weiße Linie überquert hatte.
Jedenfalls wünsche ich viel Glück! Toskana-Kalle.
Mich würde auch interessieren ob noch etwas gekommen ist . Lg