Selbstverschuldeter Schaden durch Feuer - Versicherung?
Hallo,
jetzt kommt ja bald wieder die Kerzenzeit und so mancher Weihnachstsbaum ist schon in Flammen aufgegangen. Wir haben gestern diskutiert und unterschiedliche Meinungen, deshalb hoffe ich hier auf einige Erkenntnisse.
Wenn ein Feuer, d.h. ein Brand entsteht, durch Kerzen, angelassene Herdplatte, heißes Fett ist man ja im Grunde genommen selbst Schuld.
Zahlt dann die Feuerversicherung /Hausrat trotzdem den entstandenen Schaden im vollen Umfang?
5 Antworten
kommt halt drauf an, so wie Peter96 schon schrieb,
- bei Vorsatz (ich halte die Kerze mit Absicht an den Baum) nicht
- bei grober Fahrlässigkeit (ich mache die Kerze nicht aus, wenn ich einkaufen gehe; lasse die Pfanne mit Öl auf dem Herd und zum Nachbarn quatschen) kommt es auf die Versicherung drauf an, ob "Grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist
- bei einfacher Fahrlässigkeit - zahlen die Versicherungen in der Regel
Danke für den Stern
Hier ein interessantes Urteil zum Thema "brennende Kerzen".
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.kerze.htm
Weiter unten auf dieser Seite kann man sich auch noch weitere Urteile zum Thema "Kerzen" aufrufen.
weitere interessante Urteile findet man auch unter dem link
rechtsindex.de/versicherungsrecht
Hier sind chronologisch die neuesten Unrteile aus dem Versicherungsrecht aufgeführt. Wenn mann dann in der Suchmaske den Begriff "Kerzen" eingibt findet man neuere Urteile zu diesem Thema und kann sich dann selbst ein Urteil bilden.
gerne geschehen
Es wird ja beurteilt, wie das ganze zustande gekommen ist. War es Vorsatz, fahrlässigkeit.. grobe Fahrlässigkeit ( was weiss ich.. besoffen den Weihnachtsbaum mitsamt brennenden Kerzen umgeworfen... ) eine pauschale Antwort gibt es darauf so nicht. Haengt auch mit dem jeweiligen Versicherungsvertrag zusammen. Ich würde davon ausgehen, dass bei Fahrlässigkeit ein Fremdschaden ( Sprich : Die Nebenwohnung wird gleich mit abgefackelt oder sowas ) die Versicherung diesen übernimmt. Auf dem eigenen Kosten wirst du in dem Fall wohl selbst sitzenbleiben oder es kommt zu irgendeiner "Teilschuldgeschichte" wo dann unter Umständen ein Zivigericht entscheiden wird, was die Versicherung zu übernehmen hat und was du selbst tragen musst.
Ja, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Liegt z.B. Fahrlässigkeit vor, weil man die Kerzen nicht ständig beaufsichtigt hat, zahlt die Versicherung den Schaden. So etwas kommt immer wieder 'mal vor und ist menschlich, und zum Glück gehen die meisten derartigen Brände glimpflich ab, also ohne Personenschäden. Aber stress und eine riechende Wohnung hat man ja doch - also besser aufpassen!
Es gibt ja vorsätzliche, grobfahrlässige und fahrlässige Ursachen. Beim 1. Fall wird nicht gezahlt. Beim 2. Fall, schwierig zu sagen, wohl eher nicht, und beim 3. Fall wohl ja.
hilft mir jetzt auch nicht so richtig weiter...
Es käme auch immer auf den Einzelfall an. Wenn ich in der Küche bin und da steht eine Pfanne auf dem Herd. Es klingelt das Telefon, gehe zum Telefon und vergesse die Pfanne, wäre wohl etwas anderes als wenn ich in der Zwischenzeit duschen gehe. Wenn am Tannenbaum die Kerzen brennen und ich gehe aus dem Haus mit dem Hund spazieren, das wäre grob fahrlässig. Da würde die Versicherung sagen: Wie kann man so blöd sein.
danke dir