Ohne Meister KFZ Service
Wie einige Wissen habe ich ein Nebengewerbe im KFZ Bereich. Ohne Meister. Hierbei geht es um Servicearbeiten. Darauf hin habe ich mal eine Email an die Handwerkskammer geschrieben was ich so anbieten will. Darauf habe ich die Email erhalten, sieht dann doch wenig aus was man darf ... oder darf ich das doch?
Hier der Auszug:
wir danken für Ihre Anfrage.
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass ohne Eintragung in die Handwerksrolle nur die Handelstätigkeiten und Arbeiten wie der Ölwechsel oder Schmierdienste beworben werden dürfen, allenfalls noch der Luftfilter- wechsel.
Arbeiten an der Kupplung oder Zylinderköpfen, der Zündkerzen-, Kühlmittel- und Kraftstoffwechsel, Vergaser- arbeiten, Arbeiten an Einspritzanlagen, Kettendienst, Kolben, Bremsleitungen dürfen ohne Eintragung in der Handwerksrolle nicht beworben werden. Auch Arbeiten am Getriebe sind hiervon erfasst.
Wartungsarbeiten und der Anbau von Zubehör sind zumindest bedenklich, es kommt darauf an, was darunter verstanden wird.
Leider können wir Ihnen keine positivere Auskunft geben.Ich habe gedacht das ich wenigstens noch Zündkerzen und Kühlmittel wechseln darf.
Oder darf ich das, nur eben nicht bewerben?
Gruß
4 Antworten
Hallo!
- Hier gehts doch gar nicht um bewerben oder nicht!
- Hier gehts um Gewährleistung.
- Wenn ich Zündkerzen wechsle, obwohl ich es nicht dürfte und es kommt auf Grund falscher Zündkerzenwahl zu einem Kundenschaden ... dann sehe ich sehr alt aus. Oder anders gesagt, ich habe dann gleich mehrere Herausforderungen am Hals, wobei das Schliessen des Services noch das Kleinste ist.
Einfachste Lösung: Mach deinen Meister.
LG Bernd
Habe ich mich missverständlich ausgedrückt!
Selbstverständlich kann sich auch der Meister vertun, aber er hat die Genehmigung fürs Kerzenwechseln und auch eine Versicherung in dieser Richtung (Betriebsunfall).
In deinem Fall würde eine Betriebsunfall-Versicherung nicht bezahlen, da die Genehmigung fehlt. Und das ist der kleine, aber feine Unterschied ... und dies kann dann ganz schnell in eine finanzielle Krise führen ...
LG Bernd
Das schreiben der Handwerkskammer deffiniert nur das was im Handwerksrecht als Service angeboten wird oder werden darf. Ein Kundendienst ist nunmal keine Servicleistung wenn auch bei machen Herstellern irreführend ölservice im Wartungsbuch steht. Dieser wird sogar geduldet wie dem Schreiben zu entnehmen ist.
Was jedoch unter KFZ Service Teilweise angeboten wird da drehen sich jedem die Zehennägel hoch und so mancher ist durch einen Anruf bei der Innung oder Handwerkskanmmer einen lästigen kollegen losgeworden,.
Wer die falsche Fragen stellt bekommt Antworten die er nicht lesen will und jetzt kannst du dich auch nicht mehr herausreden...Dann mach doch endlich den Meisterbrief.. Joachim
Die gewerbliche Tätigkeit beginnt mit der Werbung bzw. den Angeboten. Selbstverständlich darfst du diese Arbeiten auch nicht ausführen !
Da steht nicht dass du es nicht darfst sondern das du keine Werbung dafür machen darfst.
Vorsicht mit Amtsdeutsch, auch die "Handwerksrolle" ist garantiert nicht rund!
PS.: "Bewerben" kann auch "eine Leistung gegen Bezahlung anbieten" bedeuten".
Warum soll ich die falschen Zündkerzen auswählen? Der Meister bringt da auch nix.