Selbstgebaute Dachterrassenüberdachung - erlaubt?
Hi, in vier wochen steht ein umzug an. wohnung hat wei dachterrassen. einen teil einer der dachterrassen würde ich gerne überdachen. einfach die fläche von 2 x 3 meter. kanztölzer, rahmen und plexiglasscheibe. natürlich so efestigt, das wind, sturm ud wetter keine chance haben.
werde mich auch noch mit der hausverwaltung abstimmen.
aber ist sowas generell erlaubt? markise ist mir zu wenig, ich will ein richtiges dach. aber da es ne mietwohnung ist, keine feste installation....
4 Antworten
Du musst eine Baugenehmigung haben, da es sich um eine Veränderung eines baugenehmigungspflichtigen Gebäudes handelt und ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist
Und natürlich ist das Privatrecht zu beachten; entweder Zustimmung Vermieter oder Eigentümerversammlung.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Du benötigst hier zunächst die schriftliche Zustimmung des Vermieters und dieser die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das OK des Verwalters reicht ebensowenig, wie die Zustimmung einiger Wohnungseigentümer.
Eine Baugenehmigung benötigst du hierfür in der Regel nicht.
Da will das Küken wieder schlauer sein als die Henne.
Hier ein kleines baugenehmigungsfreies Beispiel: § 65 Abs 1, 8b BauO NRW
8b. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 3 m,
Eine von vielen Quellen: http://www.baurechtsexperte.de/dritte-aenderung-der-bauordnung-nordrhein-westfalen-db30721.html
Ohne Erlaubnis vom Vermieter geht das gar nicht. Meist legen diese Wert darauf, daß die Außenansicht nicht verändert werden darf wegen des Gesamtbildes. Wenn der Vermieter es trotzdem erlaubt, würde ich mir das auch schriftlich bestätigen lassen, daß sein Einverständnis vorliegt, falls es später einmal Diskrepanzen deswegen geben sollte. Dann ist auch der Vermieter veranlaßt, festzustellen, ob es baurechtlich zulässig ist.
Du brauchst auf jeden Fall die Zustimmung Deines Vermieters.
Selbst Immofachwirte können irren! Natürlich ist für eine feste Terrassenüberdachung auf einem Gebäude eine Baugenehmigung erforderlich, schon weil das eine Veränderung eines genehmigten Gebäudes ist und ein Standsicherheitsnachweis erforderelich ist!
Baugenehmigungsfrei sind, wenn überhaupt, nur erdgeschosasige Terrassenüberdachungen im Garten!