Selber Auto fahren im BBW (Internat/Volljährig)?
Hallo, ich, 23, bin in einem Berufsbildungswerk im Internat, 250 km entfernt vom Heimatort und pendle am Wochenende heim. Normalerweise fahre ich mit dem Zug, nächste Woche komme ich mit dem Auto (kein Problem). Das Internat befindet sich ca. 1 km vom Bildungswerk (15 Gehminuten). Von diesem wiederum fährt ein Bus zur Außenstelle. Nun hat man mir gesagt, dass ich nicht selbst direkt zur Außenstelle fahren kann, auch nicht zum besagten Haupthaus. Auch wenn ich gerne beides hätte, würde mir letzteres schon reichen. Als Grund wird angegeben, dass es versicherungstechnisch blöd wäre da ich "in einem geschützten Raum bin". Wie ist denn da die rechtliche Grundlage? Zur Not hätte ich ja immer noch eine eigene Versicherung. Zumal ich niemanden mitfahren lasse bzw. andere verbotene Sachen mache.
Vielen Dank
Ergänzung:
Man hat auch gesagt es geht darum einen zu schützen. Z.B. nicht von anderen angequatscht zu werden mitfahren zu dürfen etc. Ich bin jedoch der Meinung, dafür "groß genug" zu sein und selbst damit zurechtkomme.
3 Antworten
Wenn bei den beiden Einrichtungen keine Parkplätze für die Schüler zur Verfügung stehen, musst du eben außerhalb parken. Das ist natürlich dein eigenes Risiko
Solltest du dürfen. Frag die doch selbst direkt, ob sie ernsthaft was dagegen haben und es dir verbieten wollen und rechtlich auch können. Und dann entscheide danach. Bitte sie doch z.B. dir das Gesetz rauszusuchen
Ich kenne es von einer großen Versicherung.
Zu Seminaren wurde eingeladen und die Reisekosten wurden 1. Klasse mit der Bahn bezahlt. Selbstverständlich auch das Taxi bos zum Seminarhotel
Wer mit seinem eigenen Auto anreiste, bekam KEINE Kostenerstattung. Damit sollte verhindert werden, dass Mitarbeiter übermüdet auf den "letzten Drücker" anreisten.
Ist das ganze ein geschlossener Campus? Oder öffentliches Straßenland? Dann halte ich die Versicherungskiste für Unsinn. In der Zeit, in der du nicht die schulische Einrichtung nutzt, und sei es der Bus, bist du dann halt nicht über die Schule versichert. Kein Mensch kann dich zwingen den Bus zu nehmen. Und du darfst im Auto auch Leute mitnehmen.
Es ist ein von denen organisierter Bus. Und normaler öffentlicher Raum. Die besagte Außenstelle liegt mehrere Kilometer in einer anderen Gemeinde entfernt. Mir gehts nicht darum was "sinnvoll" ist oder nicht, sondern viel mehr darum welche Rechte ich habe. Auch bezogen auf andere Situationen (Freizeit)
Erkundige Dich bei dem entsprechenden Versicherungsträger!
Anm.: Ansonsten wird das hier ein "Herumgeeiere".
Sorry, aber bist du volljährig oder nicht.
Wenn du volljährig bist, entscheidest du, was du tun willst.
Und wenn auf dem Privatgrundstück des Internats keine Parkplätze für Schüler/Studenten zur Verfügung stehen (was ich mal nicht glaube) musst du dir einen Parkplatz außerhalb des Grundstück suchen.
Ein Tipp noch so am Rande, werde mal erwachsen.
Diese Antwort ist (so würde man in der Schule sagen) AM THEMA VORBEI.
Note 6 - SETZEN !!
In der Schule würde ein Lehrer zu dir sagen "Du bist ein Dummschwätzer"
Danke. Parkplätze sind an allen 3 Orten vorhanden. Mir gehts hauptsächlich darum, ob ich, auf eigenes Risiko darf. Schließlich bin ich der Ansicht, dass ich ja volljährig bin, und davon ausgehe, dass es allgemeine Rechte gibt, arbeitstechnisch sowie privat, wo sich auch dadurch nichts ändern sollte, dass ich in einem Internat bin. Oder sehe ich da was falsch?