Steuererklärung fällig obwohl nicht aktiv und kein Umsatz?
Guten Tag, als Gründer einer GbR erhielt ich vor einigen Tagen den Steuerbescheid meines zuständigen Finanzamtes. Die GbR wurde Ende 2014 gegründet und im Juni 2015 aufgelöst. Bis dato wurde kein Umsatz gemacht und wir waren nicht wirtschaftlich aktiv (worüber das FA Bescheid wusste). Was ist nun in der Steuererklärung zu beachten? Was muss abgegeben werden, oder sollte ich nochmal Rücksprache mit dem FA halten, ob die Steuererklärung überhaupt notwendig ist? Kann ich überall einfach blind "null" eintragen?
Liebe Grüße und Vielen Dank
2 Antworten
Hallo,
Grundsätzlich können drei Steuern durch die Tätigkeit einer solchen Personengesellschaft anfallen:
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
Im Idealfall muss für die Gesellschaft selbst aber überhaupt keine Steuererklärung abgegeben werden. Zwar wird stets ein Gewerbeschein benötigt, eine entsprechende Steuer fällt allerdings erst an, wenn die Gewinne 24.500 Euro jährlich übersteigen.
Sofern tatsächlich keine Einnahmen und Ausgaben vorliegen, ist die Steuererklärung mit Null abzugeben. Der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ist dringend Folge zu leisten, andernfallls erlässt das Finanzamt einen Schätzbescheid mit weiteren unangenehmen Folgen.
Eine GbR muss eine Gewinnermittlung erstellen, und Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben. Dazu eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte.
Wenn nun wirklich in der Zeit zwischen Gründung und Auflösung nichts angefallen ist (war kaum zu glauben ist, denn es wäre das erste Mal, das eine Kommune auf die Gebühren für die Gewerbeanmeldung verzichtet), dann schreibe das dem Finanzamt und bitte auf die Abgabe der Erklärungen zu verzichten.
Wenn das Finanzamt aber diesem Antrag nicht entspricht, können die darauf bestehen, dass die Erklärungen erstellt werden, auch wenn in praktisch allen Positionen nur 0,- steht.