Sehen Arbeitgeber die Versicherungszeiten?
Hallo!
Mir ist gerade eine alte Sache eingefallen und ich habe gerade etwas davon gelesen.
Kann es sein, dass ein neuer Arbeitgeber, der einen versicherungsmäßig anmeldet (o.Ä.) auch sehen kann von wem und wie lange der Arbeitnehmer zuvor angemeldet war?
Ich las gerade was von einem "Versicherungszeitenauszug", in dem sowas natürlich steht und mir ist eingefallen, dass ich damals in der Gastro ein Gespräch aus dem Büro nebenan "überhört" habe, bei dem ich glaube, dass über mein vorherigen Arbeitgeber gelacht wurde (bei dem war ich aber auch nur 1 Monat und habe es bewusst nicht in den Lebenslauf geschrieben).
Ist das möglich?
4 Antworten
Ich würde dir da empfehlen einfach mal beim Arbeitsamt anzurufen und zu fragen ob das möglich ist, ich denke es wäre möglich in bestimmten Fällen, wenn z.B. dein Lebenslauf angezweifelt wird, jedoch sollte man im CV wirklich nicht lügen, denn damit stellst du dir im Endeffekt selbst ein Bein
Das Arbeitsamt hat damit gar nichts zu tun und ist m.E. auch kein Kompetenzhaufen.
Sowas müssen eher Leute wissen, die regelmäßig Leute anstellen und anmelden.
Es ist nichts gelogen, wenn man eine sehr kurze Stelle einfach unerwähnt lässt. An meinem Lebenslauf ist auch nichts zweifelhaft.
Als ich das Gespräch überhört habe, war das "nur" eine kurze Anmeldung für das Probearbeiten. Den Job habe ich dann selbst abgelehnt.
Allein wegen des Datenschutzes ist es keinesfalls möglich, dass ein AG die (Vor-)Versicherungszeiten seiner AN sieht. Diese gehen ihn nicht nur Nichts an, sie interessieren auch Keinen.
NEIN
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Beschäftigungsdaten an die Rentenversicherung zu melden. Du bekommst darüber immer einen Ausdruck. Die Meldung erfolgt idR mit dem DATEV-System.
Einen Einblick in die Versicherungszeiten hat kein Arbeitgeber! Der Auszug, den du erwähnst, den bekommen Beschäftigte automatisch von der Rentenversicherung zugesandt, erstmaliog am 45. Geburtstag und ab 50 dann jährlich. Damit sollen Sie Lücken im Zeitenverlauf prüfen und schliessen können. Denn nur mit einem lückenlos erfassten Rentenverlauf können später die Rentenberechnungen zügig erfolgen.
Bei mir fehlten im Verlauf 3 Beschäftigungszeiten. Ich habe mir die sorgfältig aufbewahrten Lohnzettel dieser Zeiten genommen, bin zur Rentenberatung gegangen und die Zeiten wurden nacherfasst.
Noch abschliessend:
Die RV erfasst NICHT die Namen/Adressen der Firmen, sondern deren Betriebsnummern. Diese werden von der RV jeweils einmalig an die Firmen vergeben und nur die RV weiß, welche Firma zu welcher Nummer gehört!
Also selbst WENN deine Firma (verbotenerweise) deinen Verlauf in die Hände bekommen hätte, würde da nur die Betriebsnummer stehen und nicht Restaurant XYZ!
Ist im Versicherungsverlauf nicht drin, da der NUR die Rentenzeiten umfasst.
Und in der KV sind die Firmen ebenfalls NUR mit Betriebsnummer erfasst.
"Der Arbeitnehmer angemeldet war" muss es natürlich heißen!
Und Krankenversicherung rückblickend?