schwul als beleidigend?

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Die Rechtsprechung tendiert inzwischen dazu, dass die Bezeichnung als "schwuler" oder "homosexuell(e)(r)" nicht mehr als Beleidigungen i.S.d. § 185 StGB gewertet werden.

Grund ist der eingetretene gesellschaftliche Wandel, und der gesetzgeberische Wille, eine annähernde Gleichstellung sexueller Orientierungen anzustreben. Es würde demnach gerade diesem gesetzgeberischen Willen entgegenlaufen, wenn einerseits jede sexuelle Orientierung gleich zu behandeln ist und den gleichen Wert hat, andererseits aber die Bezeichnung von jemanden als "schwul" oder "homosexuell" als strafbare Beleidigung zu bewerten wäre.

Äußerungen sind objektiv und unter Beachtung der Wertungen der Rechtsordnung zu würdigen. Wertneutrale Äußerungen stellen keine Beleidigung dar, auch wenn sie in der subjektiven, eigenen Wertung des äußernden eine Beleidigung darstellen mögen und so gemeint sind.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Bezeichnungen verwendet werden, die eindeutig zusätzlich abwertend sind ("Schwuhtel"). Dann ist aber nicht die unzutreffende sexuelle Orientierung des Gegenübers beleidigend, sondern die Abwertung der sexuellen Orientierung an sich. "Schwuhtel" ist also strafbar, egal ob man das zu einem schwulen oder heterosexuellem sagt, weil dieser Begriff die Ehre Homosexueller verletzt bzw. Homosexualität als etwas verabscheuungswürdiges darstellt. Genauso wäre es strafbar, jemanden als "Scheiß Heterosexuellen" zu bezeichnen - unabhängig davon ob derjenige nun Hetero, Bi oder schwul ist.

Nicht strafbar ist es im Übrigen deshalb auch, jemanden als Katholik zu bezeichnen obwohl er evangelisch ist, oder als Jude, Moslem etc.

So argumentiert im Ergebnis übrigens das Landgericht Tübingen. Dort wurde ein Angeklagter in vier tateinheitlichen Fällen wegen Beleidigung aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Angeklagt wurde er u.a. weil er vier Polizeibeamte als "Homosexuelle" bezeichnet hatte, um diesen Gegenüber seine Missachtung auszudrücken. Schuldig gesprochen wurde er hingegen wegen Beleidigung, weil er die Beamten u.a. auch als "Schwuc_teln" bezeichnet hatte. (LG Tübingen, Urteil vom 18. 7. 2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11 = NStZ 2013, 10).

Ich meine homosex. ist ja in unserer Gesellschaft nun mal gleichberechtigt zu heterosex

Soweit sind wir noch nicht ganz, aber wenn selbst der Berliner Bürgermeister im Fernsehen verkündet, er sei schwul und das sei auch gut so, dann kann es sich wohl kaum um eine Beleidigung handeln.

Natürlich könnte ein Hetero es als beleidigend empfinden, wenn er als schwul bezeichnet würde und auch dagegen klagen, aber die Erfolgsaussichten dürften nicht sehr gross sein.

Entscheidend ist nicht das benutzte Wort, sondern die damit beabsichtigte und bewirkte Schmähung und Ehrverletzung:

"Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist." http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

Gruß aus Berlin, Gerd

viele sehen dies als beleidigung. Aber kein Gericht in Deutschland verklagt einen weil er einen als schwul betittelt hat. (Anahme)

Wenn das wirklich als strafrechtliche Beleidigung gilt fühle ich mich als Homosexueller sehr angegriffen ;-)