Ist Mitläufer eine Beleidigung?
7 Antworten
Eine Beleidigung iSd § 185 StGB ist eine "Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung".
https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
Wer zu einem anderen "Mitläufer" sagt, drückt damit nicht zwangsläufig eine Nichtachtung oder Missachtung aus.
Ob eine strafrechtsrelevante Beleidigung vorliegt oder nicht, kann nur auf der Grundlage der Gesamtumstände beurteilt werden.
Die näheren Umstände gehen allerdings aus deiner Frage nicht hervor.
Deshalb ist eine strafrechtlich zuverlässige Einschätzung nicht möglich.
Eine Beleidigung ist zunächst eine subjektive Angelegenheit. Im Zweifel entscheidet ei Richter, ob die Beleidigung auch objektiv und tatsächlich vorhanden war.
Dürfte mit der Freien Meinungsäußerung gedeckt sein.
Nicbt unbedingt, eher ein neutrales „du bist nichts besonderes“ —- ist kein Kompliment aber auch keine Beleidigung finde ich
Nein aber ein Laufbursche im übertragendem Sinne
Nö, kein Laufbursche. Ein Mitläufer ist jemand, der durch einen Leithengst angetrieben, alles mitmacht, und keine eigene Meinung hat.