Schwiegervater tot, darf ich seinen Firmenwagen verkaufen?
Hallo Gemeinde,
der Vater meiner Freundin hat sich leider vor zwei Wochen das Leben genommen. Wir versuchen nun der Mutter so gut wir können zu helfen und die noch offenen Schulden zu beseitigen. Er hatte einen kleinen 1 Mann Handwerkerservice und war damit selbständig. Das Gewerbe haben wir inzwischen abgemeldet. Für die Gründung des Gewerbes hatte er vor einigen Jahren nur auf sich einen SAB Kredit aufgenommen, damit wurden ein Firmenwagen und verschiedene kleine Baugeräte angeschafft. Der Kredit ist bis auf 3t€ abgezahlt, der Firmenwagen und die Baugeräte sind aber mehr wert. Wir würden nun noch die drei offenen Raten abbuchen lassen und zahlen damit wir die Dinge veräußern können. Nun meine Frage: Dürfen wir die Gerätschaften und das Auto privat verkaufen und müssen wir da noch irgendetwas seitens des Finanzamtes beachten?
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Also erstens war er nciht Dein Schwiegervater udn somit nciht mit Dir familiär verbunden, also darfst Du gar nichts.
Die Mutter Deiner Freundin und Deine Freundin sind vermutlich die Erben.
Das Gewerbe habt ihr abgemeldet, also soll der Betrieb aufgelöst werden.
Die beiden Erben können das natürlich machen. die Sachen verkaufen (wenn sie Dir eine Vollmacht geben Du auch).
Beim Verkauf der betrieblichen Gegenstände beachten, dass es mit Umsatzsteuerausweis erfolgen muss. Die ist dann auch abzuführen.
Für die Berechnung des Ergebnisses 2014 und des Auflösungsgewinnes einen Steuerberater bemühen. Man kann da einiges falsch machen udn ggf. Steuervorteile verlieren.
privat verkaufen ist da nicht. man kann zwar das auto und die geräte aus der firma herausnehmen, aber das sollte man mit dem steuerberater besprechen.
grundsätzlich wird die mehrwertsteuer fällig, von daher muss man das genau durchrechnen, wie es am günstigsten gemacht wird.
das die firma abgemeldet ist, ist für den verkauf uninteressant
Die Mutter und Tochter wird Erbe sein, es wird kein Testament vorliegen, Erbschein beim Amtsgericht ausstellen lassen, damit dürft ihr Fahrzeug und Werkzeug verkaufen. Zahlt die Schulden zurück. Dem Finanzamt ebenfalls einen Totenschein übersenden, und auch fragen was da noch zu tun ist.
Wenn die Mutter deiner Freundin und deine Freundin die einzigen Erben sind, dürft ihr natürlich das Auto und die anderen sachen verkaufen. Ob der Gewinn aus den Verkäufen der Erbschaft versteuert werden muss und wieviel davon, kann euch ein Steuerberater am besten sagen, da es ja auch gewisse Freibetragsgrenzen gibt, unter denen keine Steuern anfallen.
Das Auto wurde sicher als Firmenwagen angeschafft. Sprich ohne MwSt. . Am besten fragst du seinen Steuerberater. Wird das Fahrzeug weiter verkauft, kann es sein, dass du die MwSt. abführen musst. Ich weiss leider nicht, wie das genau läuft, aber weiß sicher, dass man darauf achten muss.