Schwebende Unwirksamkeit - Ist der Kauf von In-Ear Kophörern schwebend Unwirksam?
Hallo Gutefrage.netlerinnen und -netler. Ich habe eine reine Interessensfrage. Und zwar: Ich bin momentan 17 Jahre alt. Wenn ich mir also z.B. In-Ear Kopfhörer im Laden kaufe, ist der Kaufvertrag schwebend Unwirksam. Können meine Eltern, nachdem ich die Verpackung bereits geöffnet habe, den Vertrag für nichtig erklären und die Kopfhörer zurückgeben, obwohl diese als Hygieneartikel gelten?
Danke im Voraus
3 Antworten
Hallo mein Lieblings-Schrimp,
ja. Das ist korrekt so. Das Geld wurde dir von deinen Eltern gegeben, um etwas Anderes zu kaufen (Nein, Kopfhörer, auch In-Ear-Kopfhörer gehören nicht zur Hygiene. Du kauft sie dir nicht, um deine Ohren zu putzen. Sie sind dafür auch nicht gedacht.).
Bei Taschengeld könnten deine Eltern dabei nichts tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dultus
Öhm. Ich habe lediglich deinen Namen in's Deutsche übersetzt. Aus deiner Frage kann ich noch keine Schlüsse zu deiner Person ziehen.
Aber gern geschehen.
Ich muss mich allerdings korrigieren. Ich habe deine Frage missverstanden.
Der Vertrag ist unwirksam, wenn dir deine Eltern Geld für etwas Anderes gegeben haben.
Wenn du dir die Kopfhörer selbst gekauft hast, ist der Vertrag gültig. Ich verstehe jetzt auch, wie du das mit Hygieneartikel meintest.
Seit wann gelten Kopfhörer als Hygieneartikel?
Ja, wenn Du das Geld nicht zur freien Verfügung hattest, dann können Deine Eltern den Kauf rückgängig machen.
In-Ear Kopfhörer gelten als Hygieneartikel, da man sich diese in das Ohr steckt. Danke für die Antwort!
In-Ear Kopfhörer gelten als Hygieneartikel, da man sich diese in das Ohr steckt.
Sie mögen zwar vom Umtausch ausgeschlossen sein, aber sie sind dennoch keine Hygieneartikel.
Ich habs ergoogelt. Stimmt tatsächlich.
Muss aber trotzdem bei schwebend unwirksamen Verträgen zurückgenommen werden. Verkäuferrisiko.
Ich hab's auch erst missverstanden. Hygieneartikel im Sinne davon, dass die Artikel von Personen verschmutzt werden können, im Gebrauch. Nicht dass das Produkt zum säubern gedacht ist.
Der Ohrenschmalz wäre in dem Punkt, dass die Kopfhörer mit in die Kategorie gehören.
In Deutschland und Österreich gilt der Taschengeldparagraph:
Die Norm macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Tombolalos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift (Stichwort Surrogatsgeschäft). Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.
Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[8] Bei teuren Anschaffungen jedoch wird der Verkäufer in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen, um für sich Rechtssicherheit herzustellen. Er ist nicht zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet und das Risiko der Rückabwicklung läge sonst bei ihm, wenn die Eltern das Geschäft nachträglich rückgängig machten.[9] Formaljuristisch ist aber ein Kaufvertrag gültig, wenn er aus Mitteln bewirkt wurde, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung zur Verfügung gestellt wurde. Das Gesetz nennt keine Betragsgrenze.
Also, wenn es dein Geld war und deine Eltern den Kauf nicht vorher ausdrücklich verboten hatten, ist das Geschäft gültig, unabhängig davon ob es ein Hygieneartikel ist ... was ich bei Kopfhörern zu bezweifeln wage, egal als was die Ausgeschildert sind.
Es langt völlig, wenn das Geld nicht zur freien Verfügung gedacht war.
Taschengeld kann zur freien Verfügung sein, muss es aber nicht.
Wenn es nicht zur freien Verfügung (mit eventuellen Einschränkungen) gedacht ist, fällt es nicht unter Taschengeld.
"Hier hast Du 2 Euro für dein Pausenbrot", fällt z.B. nicht unter Taschengeld, sondern ist für einen bestimmten Zweck gedacht.
Wie sieht es aus mit:"Hier hast du 20€. Mach', damit, was du möchtest. Kauf dir aber keine Spiele!"?
Ich kann auch Taschengeld einschränken.
Ich gebe dem Kind 2 € Taschengeld und sage ihm, dass er sich keine Süssigkeiten davon kaufen darf.
Und dann ist nix mit "freier Verfügung".
Natürlich, jedoch wie gesagt mit Einschränkungen, dein Kind könnte sich zum Beispiel Kondome dafür kaufen ( ob die mit Erdbeergeschmack unter Süssigkeiten fallen, müsste man ausdiskutieren ;) )
Ist mit Einschränkungen aber sonst zur freien Verfügung.
Pssst. @Menuett Wir können beide nicht lesen.
"Wenn es nicht zur freien Verfügung (mit eventuellen Einschränkungen)
gedacht ist, fällt es nicht unter Taschengeld."
Vielen Dank für die Antwort! Freut mich, dass du mich so gern hast c: