Müssen sich Supermärkte an die Preise bei den Regalen halten?
Folgender Fall:
Ich kaufe etwas im Supermarkt, am Preisschild steht "Angebot: 10€". Zu Hause angekommen sehe ich aufm Kassenbon, dass mich der Artikel 20€ gekostet hat. Zurück im Supermarkt wird mir gesagt "Tja, das Angebot gilt erst ab morgen. Sorry, da können wir nichts tun, Sie haben den Artikel schon gekauft."
Jetzt will mir jeder den ich Frage erzählen, dass der Supermarkt im Recht ist, weil das was an der Kasse steht den Preis bestimmt, nicht das was in den Regalen steht.
Das ist doch nicht wirklich so im deutschen Recht, oder?
Ich kann mich also nie wieder mehr darauf verlassen was an den Regalen steht? Wenn am Regal 0,80 cent steht, dann muss ich davon ausgehen, dass ich an der Kasse plötzlich 8€ zahlen muss?
Ihr wollt mir doch nicht sagen, dass ich ab heute bei 30 Artikeln die ich kaufe jeden einzelnen Preis überprüfen muss an der Kasse, um sicher zu gehen? Wer macht das?
Also kann ein Restaurant auch draußen auf einer Tafel "Angebot Menü 1: 8€" stehen haben, aber dem Gast dann eine Rechnung von 15€ geben, weil ja erst der Preis an der Kasse zählt??
Also mir geht es jetzt nicht um die 10€ die ich "verloren" habe, sondern das ist eine generelle Frage.
9 Antworten
Du hast keinen Anspruch darauf, das Produkt um preis am Regal zu erwerben. Wenn dir der Preis, den du an der Kasse bezahlen sollst, nicht passt. Kannst du das Produkt ja da lassen
Der Kassenpreis ist bindend. Die Angabe am Regal ist nur eine Einladung, ein Angebot. Ausführlich hier.
Du hättest auf Rückerstattung bestehen können, da du im Irrtum über den wahren Preis warst, bzw. einfach nicht bezahlen und den Laden wieder verlassen sollen.
Rechtlich gesehen wird der Preis beim Bezahlen "verhandelt".
Nein müssen Sie nicht. Rechtlich gesehen stellt das Preisschild eine "invitatio ad offerandum " dar. Es ist also lediglich ein unverbindlicher Antrag auf Abschluss eines Rechtsgeschäftes.
Jain, grundsätzlich ist der ausgewiese Preis vertraglich ersteinmal nicht bindend. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse mit dem dort angezeigten Preis. Wolltest du nicht kaufen hättest du es da dann sagen müssen.
Falsche Preise können aber ein verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellen und ggf mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Wettbewerbsrechtlich gäbe es hier für das Unternehmen einige Risiken. Ein Fall wie von dir beschrieben kommt daher nur sehr selten vor. Aber Fehler passieren über all mal.