Schwarzfahren üstra?
Hey Leute ich wurde heute (beim Schwarzfahren bei der Üstra erwischt ) also es war so ich bin eingestiegen und habe mich hingesetzt und habe vergessen meine Fahrkarte zu stempeln ,bis die Kontrolle Kamm ,sie hat meine Geschichte garnicht interessiert ! Die haben einfach ein Knölchen ausgefüllt Fertig.
Was für Folgen habe ich jetzt zu erwarten ? PS: Bin 17 und zum erstem mal schwarzgefahren .
6 Antworten
Da du Minderjährig bist, kann man nix machen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§ 104, § 105 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§ 106, § 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen. Quelle Wikipedia
Andere Gerichte können in anderen Fällen auch zu anderen Entscheidungen kommen.
Nein. Es gilt § 106-108 BGB. Ein Gericht kann diese Paragraphen nicht einfach außer Kraft setzen.
Natürlich muss man dies glaubhaft machen.
Bei einer Fahrt mit Bus oder Straßenbahn im Bereich des Wohnortes oder der näheren Umgebung kann im Allgemeinen und erfahrungsgemäß vom Einverständnis des gesetzlichen Vertreters ausgegangen werden.
Bei einer Fahrt mit Bus oder Straßenbahn im Bereich des Wohnortes oder der näheren Umgebung kann im Allgemeinen und erfahrungsgemäß vom Einverständnis des gesetzlichen Vertreters ausgegangen werden.
Nein, das ist eindeutig falsch. Beispiel:
Ich steige in die Tram nach Basel. Meine Eltern wissen nix davon; auf dem Weg werde ich von Schaffnern kontrolliert.
= Dieser Paragraph liegt eindeutig nicht vor.
Ich will hier gar nicht weiter über juristische Details diskutieren, ich weise nur darauf hin, dass ein anderer Richter auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann, und dass der von dir zitierte Wikipedia-Text keine Allgemeingültigkeit besitzt.
Die Eltern müssen auch nicht zwangsläufig von jeder einzelnen Fahrt wissen. Es reicht, dass sie wissen, dass ihr Sohn oder ihre Tochter mit Bus und Bahn in der näheren Umgebung unterwegs ist, und damit einverstanden sind.
Ich will hier auch nicht weiter über juristische Details diskutieren, ich weise nur darauf hin, dass ein anderer Richter auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann, und dass der von dir zitierte Wikipedia-Text keine Allgemeingültigkeit besitzt.
WTF? Das muss man auch erst mal wissen, ich hab damals gezahlt :(
Du musst erst mal keine Strafe bezahlen denn diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.
Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt.
noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!
Klar interesiert die deine Geschichte nicht, sonst könnte das jeder sagen der mit Absicht Schwarz fährt (ein mal Stempelkarte kaufen nie Stempeln aber immer diese Ausrede brauchen) Ich denke es gibt einfach einen Geldbetrag als Straffe welcher aber ansteigt wenn es nochmal passiert, also pass auf. Kann nicht sagen wie viel es kosten wird.
Du zahlst 60 Euro, weil du keine gültige Fahrkarte hattest - fertig.
Diese Antwort ist teilweise falsch:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§ 104, § 105 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§ 106, § 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen. Quelle Wikipedia
Was bei Wikipedia steht, ist auch nicht immer richtig und unumstritten.
Eine Einzelfallentscheidung eines Gerichts verallgemeinern zu wollen, ist jedenfalls eine fragwürdige Angelegenheit.
Du musst die 40 oder 45 Euro blechen. Leider.
Ach komm das ist ein Scherz ,ich habe ja eine fahrkarte aber halt vergessen zu stempeln ,bekomme ich auch noch von den Post ?
Und kommt das in führungszeugnis
Ins Führungszeugnis kommt es nicht.
Und doch - ich hab's selber schon gehabt, die haben da kein Mitleid.
Bekomme ich noch Post von der üstra ?
Wenn du nicht direkt gezahlt hast, ja. Aber ich würde mit dem Paragraph den ein Anderer gepostet hat, versuchen, Widerspruch einzulegen. Hätt ich damals mal wissen sollen...
Der kontrolör meinte aber ich soll zur zentrale gehen und es dort bezahlen
Wegen einer Kleinigkeit kommt dies doch nicht ins Führungszeugnis?
Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nur, wenn ein Urteil vollstreckt wurde.
Bekomme ich dann noch Post oder nicht wenn ja wielange wird es dauern
Das war eine Einzelfallentscheidung eines Gerichts.
Andere Gerichte können in anderen Fällen auch zu anderen Entscheidungen kommen.