Wann verjährt Schwarzfahren?


26.02.2020, 18:33

Das ist jetzt auch die erste Mahnung die dazu bei mir angekommen ist.

5 Antworten

Die Forderung ist verjährt.

Schreibe die MVG einmalig (Einschreiben) an und teile ihnen mit dass Du die Einrede der Verjährung gem. § 195 BGB geltend machst.

Auf weitere schreiben solltest Du nicht reagieren. Lediglich einem Mahnbescheid, wenn denn einer kommt, musst Du widersprechen.

Wichtig:

Lasse Dich auf nichts ein, erst recht nicht auf irgendwelche Ratenzahlungsangebote.

hier liegt auch eine Verjährungsdauer von 3 Jahren zugrunde.

Einzig ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Titel würde es auf 30 Jahre ausdehen. Eine Rechnung/Mahnung hemmt die Verjährung nicht.

Das diese Leute sich nach 5 Jahren melden, scheint mir schon sehr merkwürdig. Bist du sicher, dass du in der letzten Zeit mit Ticket gefahren bist?

Storch927 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 18:32

Bin ich, normalerweise fahre ich immer mit Ticket. Ich war auch ziemlich überrascht weil ich über die letzten Jahre auch keine Mahnung oder so bekommen habe.

Uk79Pas  26.02.2020, 18:33
@Storch927

Ruf da an am besten (bei der echten münchener vg) und frag ob da was aussteht. Bezahl auf jeden fall nichts im vorraus

Selbst wenn das "Schwarzfahren" (Erschleichen von Leistungen, eine Straftat!) verjährt ist, hat die MVG zivilrechtliche Ansprüche due sue geltend macht. Und die werden mit Sicherheit schon öfters mal angemahnt haben.

Erschleichen von Leistungen verjährt übrigens strafrechtlich nach 3 (bei ggf bspw Anklageerhebung o.ä. nach 6 Jahren)

Wenn du nicht mal weißt ob du schwarz gefahren bist, oder ob du gar bezahlt hast, dann weißt du auch nicht ob du einen Mahnbescheid hättest oder ob die einen Titel erwirkt haben, Der gilt dann 30 Jahre. Dann musst du zahlen. Das beste ist wohl wirklich du fragst nach. Wie hoch ist denn der Betrag? Daran kann man schon sehen ob du da was verpasst hast.

Storch927 
Beitragsersteller
 27.02.2020, 08:42

An einen Mahnbescheid würde ich mich erinnern oder ich hätte ihn zumindest gezahlt. Aber es gab keinen, bis jetzt. Es sind gute 350,- €. Also nicht gerade Kleingeld und nichts das ich einfach so überweise wenn ich keine Sicherheit habe, dass ich es wirklich zahlen muss.

ichweisnix  03.03.2020, 01:02
@Storch927

Wie kommen die auf 350€ ? Das erhöhte Beförderungsentgelt sind doch blos 60€.

dressurreiter  03.03.2020, 05:14
@ichweisnix

Bei mehreren Mahnungen und Mahnbescheid hast du schnell mehr, deswegen soll er ja dort Mal anfragen, vielleicht hätte er ja dich schon einen Bescheid, allerdings sollten sie ihm das nachweisen können