Monatskarte der BVG in Berlin vergessen, kontrolliert- zahlt man volles erhöhtes Beförderungsentgelt
Wie funktioniert das in Berlin mit der (übertragbaren) Monatskarte der BVG, wenn man sie daheim vergessen hat und kontrolliert wird? Muss man die ganzen vierzig Euro erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen oder kann man seine Karte noch irgendwie zeigen- was ja schwierig ist, weil kein Name drauf steht, könnte man als echter Schwarzfahrer ja auch eine geliehene Karte zeigen...wie ist das rechtlich und wie wird es gehandhabt?
5 Antworten
Das erhöhte Beförderungsentgelt wird auch fällig, wenn man eine Fahrkarte hat, diese aber bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann. Ist zwar ärgerlich, steht aber so in den Beförderungsbedingungen des VBB.
Die Möglichkeit, die Fahrkarte nachträglich vorzulegen, gilt ausdrücklich nicht für übertragbare Zeitkarten.
Nein, wenn du im Besitz eiern Monatsfahrkarte bist und hast diese vergessen mitzunehmen, zahlst du jeglich ein "Verwarngeld" in Höhe von 7,50€ du musst aber den beweis später (3 Tagen) bei der BVG nachweisen das du im besitz einer Monatsfahrkarte bist. Du wirst nicht als Schwarzfahrer in diesem Sinne geeahndet.
Naja wa , Das häng von der Kullanz der Mitarbeite des Kundencenters ab. Weil Theoretisch könntest du ja auch einfach ein Ticket von einem Kumpel vorzeigen.
ja ne?! :D
Es gibt aber auch kulante Kontrolleure, die anhand deines Names direkt vor Ort überprüfen, dass du ein Abonnent bist und du somit nichts zahlen musst. Hatte ich auch schon, aber eher selten.
Ansonsten musst du wie gesagt die 7,50 zahlen. Kleiner Tipp: Sei früh da, ist meist riesen voll.
Das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro wird aus Kulanz ermäßigt (auf 7 Euro), wenn man ein Jahresabonnement hat (auch bei übertragbarer VBB-Umweltkarte) und dieses im Service-Center am Ostbahnhof vorzeigt. Quelle: Hotline der S-Bahn Berlin, für Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE): Tel 030 297 - 43686, Stand 30.08.2012