Was passiert wenn man beim schwarzfahren den falschen Namen angibt?
Was passiert wenn man beim schwarzfahren den falschen Namen bzw einen abgeänderten z.B anstatt Hans Petermann , Hanz Petersen, aber die richtige adresse angibt? Man könnte ja theoretisch behaupten man wäre es nicht gewesen, da kein Perso dem Kontrolleur zu Angesicht gekommen ist? Der Kontrolleur hat ja dann die Pflicht die Polizei zu alamieren, wenn sie es tut nicht tut, ist es das persönliche Versagen der Kontrolleurs oder ?
10 Antworten
Kontrolleure sind doch nicht blöd. Die verlangen immer den Personalausweis und wenn dieser nicht vorgezeigt wird bzw. nicht dabei ist, wird die Polizei hinzugezogen.
Dann ist die Betrugsabsicht offensichtlich und du musst mit einer Strafanzeige rechnen (auch wenn es sonst bei einem erhöhten Beförderungsentgelt geblieben wäre).
kann man, wäre aber dumm!
Wenn du erwischt wirst beim schwarz fahren haben die Kontrolleure zig Zeugen! Erst schwarz fahren und dann nicht dazu stehen! Die Strafe für den Betrug ist weitaus höher als die 40 Euro fürs Schwarzfahren! Und außerdem musst du denen deinen PERSO zeigen!
Wenn Du das versuchst, bekommst Du richtig Ärger. Die holen aber immer die Polizei, wenn kein Ausweis ,von daher ist die ganze frage überflüssig
Polizei wurde nicht verständigt!
Offensichtlich bist du denen schon bekannt! Also die Identität leugnen wäre SINNLOS! Die Polizei kennt immer ihre Pappenheimer!
Dann sie mal zu, das Du dem nie wider über den weg läufst. wenn der dich anzeigt, wird das richtig teuer. In vielen bahnen ist heutzutage Videoüberwachung!!!
Wenn schon, dann alles ändern, also falsche Adresse und Namen.
Theoretisch müsste er ja deine Angaben kontrollieren und Anlügen darfst du Kontrolleure auch.
Ich denke trotzdem, dass er darauf besteht, dass du dich ausweist. Natürlich kann er die Polizei rufen, die dann deine Identität feststellt. Andrere Mittel hat er nicht und du könntest so straflos davon kommen.
Manchmal verstehe ich auch nicht, warum die Menschen immer so koopperativ sind, wenn sie in sowelche Situartionen kommen. Schließlich belastet man sich ja selber damit und führt sich zum Galgen.
Die Polizei wurde nicht gerufen, Daten einer schlecht lesbaren Kundenkarte entnommen, deswegen auch nur der abgeänderte Name.
Naja, dann kann man aber mit Zeugen befragen. Der Kontrolleur wird dich mit Sicherheit erkennen. Also wirst du einen Prozess verlieren.
Hier lohnt ein Einspruch also nicht wirklich.
Das ist immer so ein heikles Thema. Ein Arbeitskollege hat mal 3 mahnbescheide wegen schwarzfahren innerhalb von 2 wochen bekommen. Jedes mal war es aber nicht möglich, da er zu der Zeit arbeiten war und jedesmal war der name falsch (aber jedes mal anders) geschieben. Selbst bei ihm gings so lang hin und her, bis er das alles nach 3 Monaten bezahlt ht weil ihm dieser Brief- und Gerichtsstress zu viel war...
Man kann ja aber behaupten man wäre es nicht gewesen?