Schwarzfahren 60 Euro nicht bezahlt?
Aus Interesse frage ich.
Was passiert wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird und die 60 Euro nicht zahlen kann bzw. gar nicht bezahlt?
(Der richtige Name wird genannt)
7 Antworten
Es kann zur Anzeige kommen, dann wird das Ganze richterlich geklärt. Prinzipiell kann es bis zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Ja ... und?
Die Frage war was passiert wenn er die 60 Euro nicht zahlt.
Dann kann das Beförderungsunternehmen wie jeder andere auch den Rechtsweg einschlagen und nach Mahn- einen Vollstreckungsbescheid erwirken und diesen 30 Jahre lang vollstrecken. Die Strafanzeige hat damit nichts zu tun.
Achso, jetzt verstehe ich.
Dann betone ich nochmal explizit dass es sowohl zur Strafanzeige kommen kann, als auch zu einem Mahnverfahren.
Allerdings scheint es so Praxis zu sein, dass die Verkehrsunternehmen auf Strafanzeigen eher verzichten, wenn die Strafe gezahlt wird. Prinzipiell können die das ja nach Belieben entscheiden.
Das ist absolut korrekt. Zumindest die ersten 2-3 Mal pro Nase ist das wohl gelebte Praxis.
Man wird dann mahnen, dann einen Zahlungsbefehl generieren (damit sind die Kosten incl. des nicht bezahlten Betrages bereits beim fast Dreifachen angekommen) und zuletzt ein Gerichtsverfahren anstrengen, an dessen Ende die Vollstreckung steht.
Das wird dann eine Weile gehen, bis man jedoch fertig ist, sind die 60 Euro, aus denen das anfänglich hervor gegangen ist, nur noch ein Trinkgeld im Vergleich zu den Kosten, die bis dahin anfallen.
Alleine der Gerichtsvollzieher kostet einmalig 58 Euro, das Gerichtsverfahren mehrere Hundert, der Zahlungsbefehl, die Rechtsabteilung treibt Anwaltskosten dazu ein, macht irgendwas im hohen dreistelligen Bereich.
Glaub ja nicht, die lassen das durchgehen, die 60 Flocken nicht zu bekommen.
Dann wird das Unternehmen das erhöhte Beförderungsentgelt einklagen inklusive aller dazukommenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Dann gibt die fahrgesellschaft dem inkassounternehmen weiter (+ Anwalt), und wenn das nicht gezahlt wird, dann kommt die Polizei hinzu (Anzeige)
Und wenn man das dann immer noch nicht bezahlt bekommt man dann eine Ersatzfreiheitsstrafe?
Naja. Erst musst du ja 60 Euro zahlen. Beim 2. und 3. mal werden es mehr, dann gibt die Gesellschaft den Fall weiter ab. Nun fordert die Inkassogesellschaft via Anwalt Geld (plus Anwaltskosten).
wenn die merken, die bekommen nix als dir raus, geht das vor Gericht. Wenn du da nicht erscheinen solltest, geht das zur Polizei und du wirst per Haftbefehl gesucht. Wirst du Vorort gepackt und kannst bar zahlen, bist du frei. Wenn nicht, musst du das Geld absitzen 😅
Woher hast du denn diesen Quatsch? Niemand kommt wegen einer zivilrechtlichen Forderung ins Gefängnis. Bitte nicht immer Straf- und Zivilrecht durcheinanderwürfeln. Und die Polizei hat damit schon 3 mal nix zu tun.
Darfst nicht immer von Theorie ausgehen und von dem, was du aus Geschichtsbüchern entnimmst. Es ist mir selber passiert.
Polizei hat sehr wohl was damit zu tun, wenn du zum Gericht nicht erscheinst. Google das doch einmal bitte oder warum sitzen so viele im Bau wegen schwarzfahren?!?
Unter den bestimmten Voraussetzungen ist es durchaus möglich, dass das zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlässt, bezogen auf die Vermögensauskunft. Ist ein Inkassounternehmen Prozesspartei, so könnte auch diese einen entsprechenden Antrag stellen. Als ungeschriebene Voraussetzung muss aber immer die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Und diese "Haft" lässt dich durch eine simple Unterschrift auf der Vermögensauskunft vermeiden bzw beenden. Von daher ist der Schuldner in diesem Fall selbst schuld und hat es jederzeit in der Hand es zu beenden´, was bei Ersatzfreiheitsstrafe oder Haftstrafe nicht so ohne weiteres möglich ist.
Weil schwarzfahren einen Straftat ist. Dies ist es aber unabhängig von der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Deswegen sag ich ja bitte nicht Zivil- und Strafrecht in einen Topf packen.
Wieso "Haft" es ist eine Haft. Ja, natürlich lässt sie sich vermeiden wenn eine der Voraussetzungen für den Haftbefehl wegfällt.
Die Argumentation mit der Schuld erschließt sich mir nicht, denn Schuld ist auch im Strafverfahren der maßgebliche Anknüpfungspunkt zur Bemessung der Strafe und damit möglicherweise der Haftstrafe.
Zu messen ist meine Antwort allein an der Behauptung:
Niemand kommt wegen einer zivilrechtlichen Forderung ins Gefängnis. Bitte nicht immer Straf- und Zivilrecht durcheinanderwürfeln.
Die ist eben, so legte ich dar, nicht richtig. Es ist durchaus möglich. Ob die Voraussetzungen in einem Fall vorliegen, bemisst sich an dem jeweiligen Fall.
Die Klagen das Geld ein und "drohen" dir zusätzlich mit Strafanzeige wegen Leistungserschleichung, was dich dann noch mehr Geld/oder Freiheit kosten wird.
Die Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen ist völlig unabhängig von der Forderung des erhöhten Beförderungsentgelts.