Ungewollt Schwarzgefahren, trotzdem Strafe?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das erhöhte Beförderungsentgeld (keine Strafe!) ist rechtens. Denn die Kontrolleure können nicht wissen, ob jemand Leistungen erschleicht oder wirklich nur die Fahrkarte falsch gelöst hat.

Du könntest mit der Stelle, die deine 60 € erhebt, versuchen, ein Gespräch zu führen, evtl. zahlst du dann nur 10 € statt der 60.

Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe. Ob die nochmal Gnade vor Recht ergehen lassen, musst Du mit dem entsprechenden Verkehrsbund klären.

Wenn du eine plausible Erklärung hast, warum du "aus Versehen" das falsche Ticket gekauft hast, kannst du auf Kulanz hoffen.

Es ist aber eine übliche Masche von Schwarfahrern, dass z.B. die viel billigeren Kindertickets gekauft werden. Auf sowas können die keine Rücksicht nehmen.

Du hattest eben trotzdem keinen gültigen Fahrausweis, da spielt es keine Rolle, ob du dir ein falsches Ticket gekauft hast oder sonst was.

Das wirst du wohl nicht wegdiskutieren können. Falsches Ticket ist genauso „Schwarzfahren“, wie ohne Ticket. Was andere machen ist dafür auch nicht erheblich.