Wenn Minderjähriger mir Stein an Kopf wirft krieg ich schmerzensgeld?
Neulich hat mir ein 6 jähriger einen Stein an den Kopf geworfen (Platzwunde) ich war 1 tag im Krankenhaus musste genäht werden, in dem Fall haften doch die Eltern oder? Krieg ich jetzt Schmerzensgeld und wenn ja wie viel? MFG David Schwarzbeck
7 Antworten
Wofür sollen sie denn haften? Das hat ja wohl alles anstandslos deine Krankenkasse gezahlt, ohne dass dir daraus ein Schaden entstanden wäre, für den du irgendwen zur Kasse bitten müsstest.
Im Übrigen sind Kinder nun mal Kinder. Vielleicht schlecht erzogen, aber eben Kinder.
Ich hab die Frage gestellt, weils nem Freund passiert ist und wir ham Wetten abgeschlossen ;D
MFG David Schwarzbeck
Hallo David! Ja die Eltern sind haftbar wegen der Aufsichtspflicht. Wenn du Schmerzensgeld möchtest musst du einen Anwalt einschalten, aber es wird nicht viel sein. Paar Hundert Euro nur von denen du den Anwalt auch noch bezahlen musst. Außerdem musst du den Vorfall beweisen können. Nicht sehr lukrativ. Und bringt viel Papierkram mit sich Anzeige, Anwalt, evtl. Gericht. Hm da bringt es evtl. mehr erst so mit den Eltern von dem kleinen Wanzt zu sprechen.
ich denke es ist nicht aussichtslos schau mal hier http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflichtverletzung es ist schon geregelt.
Trotzdem,das kind ist 6 jahre alt und es wird nicht von den Eltern verlangt , dass sie es auf Schritt und Tritt überwachen müssen, das ist unmöglich zu leisten und dem wird auch vom Gesetzgeber her Rechnung getragen
Mit 6 Jahren ist das Kind nicht deliktsfähig, haftet also zivilrechtlich nicht für von ihm angerichtete Schäden.
Die Eltern haften auch nicht, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht angemessen nachgekommen sind - ob das so ist, muss oft gerichtlich geklärt werden.
Nur wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, haften sie (bzw. ihre Versicherung) für die von den Kindern angerichteten Schäden.
... noch was vergessen: DIe Eltern haften auch nur dann, wenn die Aufsichtspflichtverletzung kausal für den Schaden war.
Hi, das ist ja eine gute frage du denkst an Geld jaaaa hast du den eine anzeige gemacht hast du zeugen wie willst du geld ohne beweise auch zeugen wären da gut wenn du alle diese dinge im voraus gemacht hast kannst du auf schmerzensgeld klagen der zahler wären dann die Eltern in deinen fall wie viel Geld enscheidet dann der richter was das Gutachen vom Arzt Betrifft wünsch dir gute besserung
Dass die Eltern haften, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch wenn das gern mal auf Schildern steht, Eltern haften nicht für ihre Kinder. Jedenfalls nicht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Wenn das Kind schon eingeschult ist , wird das schwierig mit der Aufsichtspflicht, ich sehnda keine Chance