Sichtbarkeit Vermögen für Jobcenter Hartz4?
Liebe Community
im Falle von Hartz4 Anträgen Leistungen kann ja das Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit nach (Schon)Vermögen schauen, suchen.
ich denke mal, die sehen alle deutschen Giro /Spar /SEPA /IBAN Konten, Kapital-Lebensversicherungen etc. Das mag auch ok sein, man soll / muss ja Vermögen erst mal verwerten.
Wie verhält es sich mit zB
-Guthaben bei apple pay
-Guthaben bei / auf paypal
-Guthaben auf einem N26 Konto
-dsgl. Monese Konto
Apple pay ist ja erst mal nur ein Online Payment zahlungsabwickler.
Paypal: man überweist nicht auf ein Konto mt eigenem Namen, sondern erst mal an die Bank, wo paypal seine Konten hat, N26: ich denke mit Sitz in Berlin haben die eine BIC /IBAN, die mit "DE" beginn, aber zb die neue englische Monese Handy bank? ist auch eine reine Smartphone bank, Schufa Frei, Schufa hat da keinen Einblick rein, Sitz in UK/GB. dann währe doch Monese auch für Hartz4 Arge eine black box?
LG
3 Antworten
Auch das Jobcenter kann nicht sehen was an Vermögen auf dem Konto ist, denn ansonsten müssten ALG - 2 Kunden keine Nachweise mehr über Einkommen und Vermögen erbringen.
Du sagst es, vom Bundeszentralamt für Steuern, da erfährt das Jobcenter aber nur das weitere Einkommen bzw.Vermögen vorhanden sein müssen und nicht um welchen Betrag es sich handelt.
Genauso erfährt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit von einer Arbeitsaufnahme die nicht gemeldet wurde, wenn der AG - den AN - ordnungsgemäß anmeldet und zumindest die pauschalen Steuern für den AN - entrichtet.
Nicht aber was für Einkommen erzielt wird.
@ Iso, vielen Dank!
Bitte schön
Danke dir für deinen Stern !
Aktien die einfach in einem Schließfach oder bei einer ausländischen Bank liegen können vom Finanzamt kaum ermittelt werden.
Aber nicht Fonds die von einer Bank in Deutschland verwaltet werden, dort hat das Bundeszentralamt für Steuern Einblick, wird aber nur auf Anfrage an andere Behörden weiterleiten, und das nicht nur wegen Hartz4 sondern auch anderer Stellen.
sie sehen was du so hast, aber nicht was drauf ist.
ntv: Denn als die Frau Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragte, gab sie lediglich ein Guthaben auf ihrem Girokonto von 1100 Euro an. Weiteres relevantes Vermögen, welches über dem damaligen für sie geltenden Freibetrag von 4800 Euro lag, verneinte sie jedoch. Das Jobcenter gewährte der Frau die Unterstützung. Auch in weiteren Folgeanträgen verneinte die Frau die Vermögensfrage.
Allerdings erhielt das Jobcenter über einen automatisierten Datenabgleich vom Bundeszentralamt für Steuern die Nachricht, dass die Leistungsempfängerin Einkünfte aus Kapitalvermögen hatte. So stellte sich heraus, dass sie auf zwei Konten über ein Vermögen von rund 24.000 Euro verfügte. Das Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ein und verlangte sämtliche seit Anfang 2005 gezahlten Leistungen - rund 12.000 Euro - und auch die geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - rund 4.500 Euro - zurück.
du meinst, sorry, sie sehen "dass" was auf dem Konto drauf ist, aber nicht die exakte Höhe?
"Denn als die Frau Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragte, gab sie lediglich ein Guthaben auf ihrem Girokonto von 1100 Euro an. Weiteres relevantes Vermögen, welches über dem damaligen für sie geltenden Freibetrag von 4800 Euro lag, verneinte sie jedoch. Das Jobcenter gewährte der Frau die Unterstützung. Auch in weiteren Folgeanträgen verneinte die Frau die Vermögensfrage.
Allerdings erhielt das Jobcenter über einen automatisierten Datenabgleich vom Bundeszentralamt für Steuern die Nachricht, dass die Leistungsempfängerin Einkünfte aus Kapitalvermögen hatte. So stellte sich heraus, dass sie auf zwei Konten über ein Vermögen von rund 24.000 Euro verfügte. Das Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ein und verlangte sämtliche seit Anfang 2005 gezahlten Leistungen - rund 12.000 Euro - und auch die geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - rund 4.500 Euro - zurück. "