Schwanger und Schülerin/ BAföG/Kindergeld/finanzielle Unterstützung?
Hallo
Es ist mir peinlich...ich bin ungewollt und höchst unpassend schwanger geworden. Kurz zu meiner Situation: ich bin 19 Jahre und noch 1,5 Jahre von meinem Abitur entfernt. Ich lebe alleine in einer eigenen Wohnung und erhalte ein ziemlich geringes Schüler-BAföG und Kindergeld. Jetzt spiele ich die verschiedenen Möglichkeiten durch und habe mich schon versucht durchs Internet zu kämpfen, aber keine klaren Antworten gefunden auf diese Frage: welche staatliche Unterstützung kann ich erwarten?
Danke schon im vorraus für eure Antworten und liebe Grüße, Naerrin
8 Antworten
Du bekommst auf jeden Fall 184€ Kindergeld (für dein Kind) und dann in den ersten Jahren Elterngeld (1-2Jahre). Wie das mit H4 aussieht kann ich dir leider nicht sagen...
Um Genaueres zu erfahren musst du dich an das Arbeitsamt oder eine Beratungsstelle wenden, denn es hängt immer vom Gehalt der letzten 12 Monate ab.
Aber: Herzlichen Glückwunsch! Genieß die Kugelzeit!
Ich an deiner Stelle würde einen Alg II-Antrag (Hartz IV) beantragen. Es könnte sein, dass du Anspruch auf den Schwangerschaftsmehrbedarf hast (monatliche Auszahlung). Zusätzlich dazu kannst du Schwangerenbekleidung (einmalige Beihilfe) beantragen. Den Betrag erhält man ziemlich zum Anfang der SS ausgezahlt. Es gibt auch einmalige Beihilfen für ein Kinderbett, einen Kinderwagen und Babyerstausstattung. Bei der Caritas/ProFamilia, bei uns hier auch bei der Beratungsstelle für Schwangere (ist im Gesundheitsamt hier ansässig) erhälst du weitere Anträge für Dinge, die das Kind benötigt. Dort unterstützt dich eine Stiftung.
Auf alle Fälle sollte dein erster Gang zum Jobcenter sein. Mach dir nen Zettel und frag nach allem, was dir auf der Seele brennt.
garkeine. das ist dein problem. bist du wirklich sicher das du jetzt ein baby willst und das dies sinnvoll ist so ein jahr vor dem abitur. du würdest elterngeld, unterhaltsvorschuss, wohngeld erhalten. du könntest direkt nach der geburt eine tagesmutter involvieren um deinen abschluss weiter zu verfolgen und dein kind wird in der zeit betreut. elterngeld,kindergeld, unterhalt oder vorschuss werden direkt vom bedarf des kindes als einkommen in voller höhe angerechnet. du könntest, so du alleinerziehend bist, für das kind mehrbedarf für alleinerziehende erhalten beim jobcenter. zudem gibt es die möglichkeit wohngeld zu beantragen, wenn kind aus der bedarfsgemeinschaft fällt. im bafög kannst du einen mehrbedarf für betreuung beantragen, dass sind 113 euro ca. und den bekommst du bis zum 10. lebensjahr des kindes, so du bis dahin bafög erhältst. wird auch nicht im jobcenter angerechnet als einkommen.
zudem besteht die möglichkeitt erstausstattung zu beantragen beim jobcenter. hierbei handelt es sich um bettchen, schrank, kleidung für baby und schwangerenbekleidung für dich, kinderwagen. zusätzlich kannst du bei der notstiftung mutter und kind noch extra dinge beantragen. vor allem dann wenn die arge deinen antrag abweist, weil du nicht im bezug bist. hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass der vater des kindes zur erstausstattung finanziell herangezogen wird. entweder durch das jobcenter oder durch die bundesstiftung, leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
Beim BAföG-Amt kannst Du nach der Entbindung den Kinderbetreuungszuschlag von mtl. 113 € beanspruchen.
Mehr ist beim BAföG erst mal nicht drin.
HartzIV ist nicht meine Domäne, aber ggf. sollte wohl der Mehrbedarf für Alleinerziehende möglich sein.
BTW: Vllt hast Du ja jetzt schon - abhängig von der "Ausbildungsstättenart" nach dem BAföG - einen Anspruch auf eine Art Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II.
Den Beitrag von VirtualSelf hatte ich schon gelesen, danke.
Zum BAföG hat Steeler etwas gesagt, bzgl. Hartz IV wird es so aussehen, dass du ggf. Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf haben wirst (ab 13. Woche auch auf Schwangherschaftsmehrbedarf) zzgl. Regelleistung + kopfanteilige Miete für das Kind.
Dagegen wird Kindergeld und Elterngeld gerechnet und du wirst aufgefordert werden Unterhalt oder UV zu beantragen; möglich wäre für dich ein Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II, da du als Mutter in jedem Fall Anspruch auf eine eigene Wohnung für dich und Kind hast.
kind hat auf jeden fall anspruch auf mietanteil plus regelsatz abgl. kindergeld und unterhalt/vorschuss.