schwanger, befristeter arbeitsvertrag elterngeld arbeitslosengeld?

5 Antworten

Zunächst mal "sollst" Du Deinem Arbeitgeber Deine Schwangerschaft mitteilen, sobald sie Dir selbst bekannt ist... dass mit den drei Monaten abwarten wäre Deine persönliche Entscheidung. Aber so lange der Arbeitgeber nichts von Deiner Schwangerschaft weiß, gelten für Dich auch nicht die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Das muss Dir bewusst sein und da gibt es schon Unterschiede... je nachdem, was genau Du nun machst.

Bezüglich der Gelder würde ich einfach mal beim Jobcenter und/oder der Elterngeldstelle nachfragen. Die können Dir sicher, ganz auf Deine persönliche Situation zugeschnittene Informationen geben.

Alles Gute für Dich und Deinen kleinen Bauchbewohner!

Also wenn du noch 6 Monate befristet arbeitest, stellt sich die Frage nach Elternzeit etc für diesen Vertrag doch gar nicht, sondern viel mehr, ob die Verlängerung sinnvoll ist.

Aber ich glaube, dass du, wenn du im 7. Monat bist dann keine Verlängerung kriegen wirst, da dein Chef ja sehen kann, dass du da bald ausfällst.

Elterngeld solltest du, wenn ich das richtig im Kopf hab, spätestens im letzten Schwangerschaftsmonat beantragen, lieber etwas früher, damit die Bearbeitung zeitnah fertig ist. Da bin ich aber nicht ganz sicher.

Während der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz. Eine Befristung ändert sich durch die Schwangerschaft nicht.

Dass heißt, bis zum 31.12.2016 bist du dort angestellt und bekommst auch dein Gehalt, drei Monate vorher musst du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden (sonst droht dir eine Sperrzeit)

Vom 01.01.2017 bis zum Beginn der Mutterschutzfrist bekommst du dann Arbeitslosengeld, danach Mutterschutzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, anschließend wirst du ja dem Arbeitsmarkt wegen des Babys wahrscheinlich nicht mehr zur Verfügung stehen, dann bleibt dir Elterngeld, Kindergeld. Eventuell ALG2.

Lebst du mit dem Kindsvater in einer Beziehung. Er ist unterhaltspflichtig. Dem Kind und dir gegenüber.

Kann er nicht zahlen, gibt es noch Unterhaltsvorschuss 

Durch Schwangerschaft  wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. 

Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. 

 In diesem Fall gilt: Eine Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Du bekommstArbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. 

Während der Schutzfrist bekommt Du die gleiche Summe von der Krankenkasse, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist. 

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung besteht
spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder
außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei
einer Agentur für Arbeit erfolgen

[...]

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von
Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der
Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher)
persönlich bei
der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485699

Für den Antrag müssen Eltern ein Formblatt ausfüllen und bei der
zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Jedes Bundesland hat dafür
eigene Stellen beauftragt, die - so in Behördendeutsch - "zuständig für
die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" sind

[...]

Das Elterngeld können Mütter und Väter erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Der Antrag muss bei der Elterngeldstelle in schriftlicher Form gestellt werden (zu den Anträgen der Bundesländer).
Das muss nicht sofort nach der Geburt geschehen, es ist aber wichtig zu
wissen, dass das Elterngeld nur rückwirkend für die letzten drei Monate
geleistet wird, ausgehend von dem Tag, an dem der Antrag bei der
Elterngeldstelle eingegangen ist.

https://www.arag.de/auf-ins-leben/geburt/elterngeld-beantragen-wann-wie-wo/

s. auch hier: http://www.netmoms.de/magazin/schwangerschaft/elterngeld/elterngeld-und-arbeitslosengeld/

Wenn Du kurz vor oder nach der Geburt des Kindes arbeitslos wirst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Über die Voraussetzungen und Bedingungen kannst Du Dich bei der Arbeitsagentur vor Ort oder auf der Internetseite der zuständigen Arbeitsagentur informieren. Zusammen mit Deinem Anspruch auf Elterngeld gibt es für Dich zwei Möglichkeiten:


Möglichkeit 1:
Du lässt die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I ruhen und beantragst nach der Geburt des Kindes Elterngeld. Du erhältst einen prozentualen Anteil Deines früheren Nettogehalts, meist zwischen 65 und 67 Prozent. Geringverdiener, die durchschnittlich weniger als 1.000 Euro im Monat verdient haben, bekommen schrittweise bis zu 100 Prozent ihres früheren Gehalts. Es wird das durchschnittliche Monatseinkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt, wobei die Elterngeldstelle Monate, in denen Du Arbeitslosengeld I bekommen hast, als Monate ohne Einkommen verrechnet. Wenn die Elterngeld-Monate auslaufen, kannst Du wieder Arbeitslosengeld I beziehen.

Möglichkeit 2:
Du beziehst (weiterhin) Arbeitslosengeld I und beantragst zusätzlich Elterngeld. Eine Bedingung für Arbeitslosengeld I ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich um eine neue Anstellung bemühst. Das kann bedeuten, dass Du eventuell auch an Maßnahmen der
Arbeitsagentur teilnehmen musst. Entscheidest Du Dich für diese
Variante, solltest Du also in jedem Fall für die Betreuung Deines Babys vorsorgen. Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet. Frei bleibt nur der Mindestbetrag von 300 Euro, der allen Antragsstellern zusteht.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir und deinem Bauchbewohner alles erdenklich Gute!

Lg

HelpfulMasked