Arbeitslosengeld oder Hartz 4 nach dem Abi?
Ich mache zurzeit mein Abitur, habe vor im September zu studieren passend zum Wintersemester :) mein Abi endet Ende April. Habe ich die Möglichkeit eines von beiden als Übergang bis zum September zu beantragen? Denn beim Arbeitslosengeld muss man ja mindestens 12 Monate vorher gearbeitet haben, was ich ja aufgrund des Abis nicht habe. Während der Zeit des Abiturs bekomme ich 708 Euro Bafög.
Danke für Tipps und antworten ;)
9 Antworten
Wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst und oder schon min.25 Jahre alt wärst,dann kannst du beim zuständigen Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen,auf Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit hast du in der Regel erst Anspruch,wenn du innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen könntest !
Außerdem müsstest du da der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,musst du beim ALG - 2 in der Regel zwar auch,aber wenn du ihnen dann im persönlichen Gespräch ( bei Abgabe deines Antrags ) erzählst das du studieren möchtest,dann verzichten sie ggf.diese paar Monate auf Bewerbungsnachweise und stecken dich für diese Zeit in eine Maßnahme.
Da du nicht eingezahlt hast bekommst du auch kein Geld.
Wohnst du bei deine Eltern?
für alg2 muss man nicht eingezahlt haben.
Meine beste Freundin arbeitet im Jobcenter. Es gibt Ausnahmen, wenn Du unter 25 bist. So dass Deine Eltern von der Pflicht befreit werden, für Dich aufzukommen.
Welche das sind, und ob Du darunter fällst, erfährst Du direkt beim Jobcenter. Das sind so komplexe Dinge, dass es zu viel wäre, es hier zu schreiben.
Achso. Na dann gestaltet sich das Ganze doch eh anders. Dennoch: zum Jobcenter gehen und mal nachfragen. Die können Dir genau Auskunft geben
Anspruch auf Hartz IV hättest du nur, wenn deine Eltern außerstande sind, dich zu unterhalten, also selber Leistungen nach Hartz IV beziehen.
Sie erhalten normalerweise auch Kindergeld für dich in der Zeit zwischen Abitur und Aufnahme eines Studiums.
Üblicherweise suchen sich junge Leute wie du in dieser Zeit für drei Monate einen Job und verdienen sich eine Stange Geld. Da diese kurzfristige Erwerbstätigkeit nicht als berufsmäßig betrachtet wird, ist sie weder schädlich für das Kindergeld noch musst du davon Sozialversicheruungsbeiträge zahlen. Lediglich Lohnsteuer wird dir abgezogen, die du aber über deine Einkommensteuererklärung wieder rausbekommst.
Mal ganz ehrlich: Bewege deinen Hintern und arbeite was! Dann musst du auch nicht nach Hartz IV fragen.
Hab mich schon beworben aber ich kann ja nicht davon ausgehen 100% was zu bekommen natürlich wäre mir das lieber ;)
auf alg1 hast du keinen anspruch, da du noch nicht eingezahlt hast. bei alg2 kannst du einen antrag stellen. wenn du nicht mehr im haushalt deiner eltern lebst hast du einen anspruch auf 416 euro regelsatz zzgl. anerkannter miete. bekommst du noch kindergeld, wird dies abgezogen.
wenn du das abi bestanden hast, kannst du dir doch einen job suchen bis zum beginn des wintersemesters. immerhin kommen noch einige kosten auf dich zu zum beginn des semesters: nicht unerhebliche semestergebühren, umzug?, bücher,
Beworben für eine Vollzeit stelle habe ich mich und ich hoffe ich bekomme was, bin schon 25 hab das Abi auf dem zweiten Bildungsweg bekommen ;)