Schulunfall nachträglich melden?
Am 30. Januar dieses Jahres wurde mir der Arm aus versehen in der Schulpause von einem Mitschüler umgedreht.Da kein Durchgangsarzt einen Termin hatte bin ich in die Notfallaufnahme gefahren und musste den Unfall, damit eine Behandlung stattfinden konnte, als einen Privatunfall angeben. Bei weiteren Terminen, bei verschiedenen Orthopäden wurde auch ein Unfall angegeben, es wurde aber nie nach dem Ort gefragt. Nachdem ich mehrere Schienen verschrieben bekommen hatte und ein MRT gemacht wurde kam vor einigen Tagen ein Brief von meiner Krankenkasse an, in welchem nach dem Unfall gefragt wurde.
Kann ich den Unfall jetzt noch (mitte März) bei meiner Schule melden, damit die Unfallversicherung zahlt? Oder sollte ich es weiterhin als Privatunfall laufen lassen? Hat der Klassenkamerad kosten zu befürchten, wenn ich seinen Namen, wie gefordert, angebe?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen
3 Antworten
bin ich in die Notfallaufnahme gefahren und musste den Unfall, damit eine Behandlung stattfinden konnte, als einen Privatunfall angeben
sorry, aber das ist Blödsinn. wie kommst du denn auf so was. jedes Krankenhaus kann auch solche Unfälle aufnehmen und behandeln. du hättest bereits dort den Schulunfall melden müssen.
du kannst die Meldung machen, allerdings wird das dann extra geprüft. d.h. wenn kein Lehrer in der Schule von dem Vorfall Kenntnis hatte, wird davon ausgegangen, dass die Verletzungen auch woanders hätte passieren können und es wird nicht als Schulunfall anerkannt.
Eine Rangelei ist nicht als Unfall zu bewerten.
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
Hier wurde unter Vorsatz gehandelt-evtl. Ansprüche hast du an den Verursacher zu richten.
Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
Unfreiwillig bzw. unbeabsichtigt liegt hier nicht vor.
Der Schaden ist vom Verursacher zu fordern.
Natürlich hättest du das melden müssen und nicht nur beim Arzt, sondern auch bei der Schulleitung.
Und dann hätte es noch eine Anzeige wegen Körperverletzung geben können und evtl. auch noch Schmerzensgeld.
Auf Schmerzensgeld bin ich garnicht aus, da es ja nur ein Unfall war. Aber danke für die Antwort, ich hoffe einfach, dass ich und mein Mitschüler ohne jegliche Kosten aus der Sache rausgehen:)
Da soll nur Geld von links nach rechts verschoben werden und dafür braucht es Formulare. Sicherlich wird es irgendwelche Fristen geben, aber Kosten kommen auf deinen Schulkameraden nicht zu.
Danke, dann werde ich das Formular schnellstmöglich abschicken und hoffen, dass es zeitlich noch passt
Für einen Durchgangsarzt benötigst du keinen Termin-BG-Unfälle haben absoluten Vorrang!
Die Formulare kannst du dir sparen-die Meldefrist sagt „sofort“! + Durchgangsarzt!
Das die Versicherung vorsätzliche Körperverletzung anerkennt wage ich zu bezweifeln!
Dann schreibt man von einer Balgerei, die schadensfrei geplant war und dann in einer fahrlässigen Körperverletzung endete ; - )
Dann hat das Krankenhaus einen Fehler gemacht, da mir von vorne herein gesagt wurde, dass wenn der Unfall in der Schule stattgefunden hat, ich mich zu einem Durchgangsarzt begeben muss.
Es war wirklich kein Lehrer in der Nähe, da kann ich dann ja nur noch hoffen, dass es dann trotzdem noch als Schulunfall durch geht... vielen Dank für die Antwort:)