Schulpflicht trotz Fernstudium?
Hallo,
ich habe mich für einen Fernlehrgang angemeldet, bei dem ich meinen Realschulabschluss nachmachen möchte. Natürlich bin ich in Schleßwig-Holstein noch bis zum 18. Lebensjahr Schulpflichtig. Der Berufsschule habe ich bereits mitgeteilt, das ich diesen über den weg nachmache. Nun bekomme ich (da in Deutschland ja kein Beamter was hinbekommt) einen Brief das ich auf die Schule muss, da ich dort aber einen Staatlich anerkannten Abschluss nachmache, entfällt das doch? Es ist doch dämlich wenn ich den Abschluss zwei mal gleichzeitig erhalte..
1 Antwort
Hallo Hendorik,
nach Deiner Vollzeitschulpflicht unterliegst Du bis zu Deinem 18. Lebensjahr der Berufsschulpflicht. Die Teilnahme an einem Fernlehrgang entbindet Dich hiervon nicht, da Du einen Fernlehrgang auch parallel zu einer Berufsausbildung absolvieren kannst.
Liebe Grüße
Evelyn Tarabekos vom SGD-Kundenservice
Alternativ wäre es jedoch eine Möglichkeit, neben dem Fernlehrgang beim Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu arbeiten.