Kann man mit 18 noch Bußgeld wegen Schule schwänzen bekommen?

6 Antworten

Die sind richtig sauer auf dich. Ich denk mal, dass die ne Grundlage haben, sonst würden sies nicht machen. Frag nen Anwalt, ganz klar. Aber ich glaub, wenn du da zur Schule gehst, hast du auch sowas wie einen Ausbildungsvertrag oder so, du verplichtest dich ja zum Besuch und sie verpflichten sich, dich auszubilden, daher ist es zwar ungewöhnlich, wenn sie dir Busgeld aufbrummen, aber theoretisch möglich. Sie köntnen ja auch jemand anderen ausbilden als dich. Acht Tage am Stück zu fehlen ist auch wirklich dreist, mit irgendeiner Konsequenz hätte ich da ganz sicher gerechnet.

Hoffentlich

Du hast dich schließlich freiwillig entschlossen diese schulische Ausbildung zu machen. Sieht bei einer Bewerbung toll aus, wenn auf dem Zeugnis steht: Häufige unentschuldigte Fehltage. Da kannst du gleich auf Hartz-IV studieren.

JohannaPlatz 
Beitragsersteller
 18.03.2010, 15:12

Nein danke, ich habe beruflich etwas Anderes vor! ;) Spaß beiseite... Dieses Schuljahr musste ich machen, weil ich bis vor kurzem noch nicht 18 war. Jetzt bin ich es, daher, es war nur eine Notlösung, weil ich kurzfristig umgezogen bin und so schnell keine Ausbildung mehr finden konnte. Ich werde ab September endlich auf die Wirtschaftsschule gehen und eine Lehre zur Bankkauffrau beginnen. Und P.S: Dieses Zeugnis wird eh niemand zu Gesicht bekommen, da es für meine Zukunft nicht Bedeutend ist.

Das ist eine Frage der Schulpflicht!

JohannaPlatz 
Beitragsersteller
 18.03.2010, 15:02

Ich habe keine Schulpflicht mehr.

Deine Lehrerin kann dir KEIN Bußgeldbescheid schicken. Das kann nur das Kultusministerium als übergeordnete Behörde.

Aber zu deiner Frage: Grundsätzlich ist es so, dass zur Vollzeitschulpflicht auch der komplette Besuch eine Berufsschule bis zum letzten Tag der Ausbildung gehört. "Wer seine allgemeine Schulpflicht erfüllt hat, aber noch in der Ausbildung ist, unterliegt für die gesamte Dauer der Ausbildung der Vollzeitschulpflicht."

Das müsste auch so, oder so ähnlich in eurem Landesschulgesetz stehen. Schulrecht ist Landesache.

Oh wie ich das liebe! Und wenn das Bußgeld nicht als Sozialstunden abgearbeitet wird gehst du dafür sogar in den Knast. So soll es sein! Schulpflichtig ist man bis zum Ende des Schuljahres in dem man 18 geworden ist bzw. bis zum Ende der Ausbildung, wenn diese vor Vollendung des 21. LJ begonnen wurde!

quido  26.09.2011, 07:50

Ich kommentier maln bissl... also so lange du angemeldet bist in iner Schule bist du Schulpflichtig... ( mit 18 ein Busgeld geht so viel ich weis nicht..) ABER sie können dich schmeisen....