Schule abbrechen mit 18 in Niedersachsen
Guten Morgen, Schule mit 18 abbrechen in Niedersachsen
Ich lebe in Niedersachsen und werde in wenigen Wochen 18. Zurzeit absolviere ich ein 1jähriges Berufsfachjahr, welches ich aber aus verschiedenen Gründen abbrechen möchte. Ich habe bereits meinen erweiterten Realschulabschluss gemacht.
Ich hab also nun im Internet geschaut, wie es mit der Schulpflicht in Niedersachsen aussieht. Es scheinen wohl generell 12 Jahre zu sein. Allerdings find ich niergendwo konkrete Antworten, ob die Schulpflicht auch in Niedersachsen mit der Volljährigkeit aus der Kraft tritt.
Wäre schon wenn ich eine Antwort bekomme. Bitte von Leuten, die sich auch wirklich sicher sind bei dem was sie schreiben.
Optimal wäre es natürlich, wenn hier jemand selbst aus Niedersachsen ist und mit den Gesetzen vertraut ist.
Liebe Grüße
6 Antworten
Hallo, kommt darauf an, mit welchem Alter Du eingeschult wurdest. In Niedersachsen sind lt. Internet 12 Jahre Schule Plicht., wenn Du also mit 7 eingeschult wurdest, musst Du noch ein wenig warten. Bei mir in Hessen wärest Du jetzt schon "frei". Gg
Mit 18 gibt es keine Verpflichtung mehr in Niedersachsen zur Schule zu gehen.
§64 Beginn der Schulpflicht
Der Paragraph sagt, dass man spätestens mit 6 Jahren schulpflichtig wird.
§65 Dauer der Schulpflicht
Die Schulpflicht endet 12 Jahre nach Ihrem Beginn
Es endet also immer mit 18, unabhängig davon, ob Du zur Schule gegangen bist oder nicht. Die Pflicht endet. Das Gesetz sagt nichts über die Erfüllung.
Hallo TcOne!
Leider bin ich nicht aus Niedersachsen, aber es ist richtig: Bildung ist Ländersache und daher kann auch die Dauer der Schulpflicht von Land zu Land unterschiedlich sein. Immer wieder werden hier obendrein durch flüchtiges Lesen Textteile vergessen, Bedeutungen interpretiert und das Chaos ist komplett. In Hessen gilt die Allgem. Schulpflicht >bis zum 9. Schulbesuchsjahr> - aha also bis zur 9. Klasse. Falsch! Wer sitzenbleibt, hat hier schon ein Schulbesuchsjahr mehr auf dem Buckel. An die allgemeine Schulpflicht schließt (in Hessen nicht mehr) die Berufsschulpflicht an, wer keine weiterführende Schule (z. B. Gymnasium) besucht. Diese endet (in Hessen nicht mehr gültig) mit dem Ende d. Schulhalbjahres, in dem man 18 wird. Wieder AHA! - Mit 18 bin ich frei. NEIN! Es heisst mit dem Ende des Schulhalbjahres... Das Schulhalbjahr endet zum 31.01. bzw. zum 31.07.; das ist ausnahmsweise bundeseinheitlich. Daher kommt es immer wieder zu Mißverständnissen und zu diesen widersprüchlichen Aussagen. Wenn Sie sichergehen wollen, fragen Sie Ihre örtlich zuständige Schulaufsichtsbehörde. Gruß Navvie
Hallo,
Danke für die ausführliche Beschreibung. Eines hab ich allerdings nicht ganz aus dem Text herausbekommen können:
"Es heisst mit dem Ende des Schulhalbjahres... Das Schulhalbjahr endet zum 31.01. bzw. zum 31.07.; das ist ausnahmsweise bundeseinheitlich."
Würde das heißen, dass ich am zum 31.01 die Schule abbrechen könnte? (Da wäre ich dann auch Volljährig)
Würde mich über eine weitere Aufklärung freuen.
Mit besten Grüßen
Die allgemeine Schulpflicht besteht nur 10 Jahre. Nach dem Realschulabschluss bist Du nicht mehr schulpflichtig. Bis 18 Jahre mußt Du aber eine Berufsschule besuchen, wenn Du eine Ausbildung machst und auch, wenn Du keine machst. Ab 18 Jahre ist der Besuch der Berufsschule freiwillig, meist aber im Rahmen einer Ausbildung vorgeschrieben. Wenn Du jetzt abbrichst und Dir eine Lehrstelle suchst, mußt Du dann im Rahmen der Ausbildung wieder in die Berufsschule. Wenn Du nur jobst, nicht.
Die Schulpflicht ist mit Volljährigkeit nicht außer Kraft. Wenn du eine Ausbildung machst, wird die Berufsschule angerechnet, somit wärst du dann jetzt frei.