Schulfotograf Wiederrufsrecht/Wiedergabe?
Die Frage geht an alle Juristen.
Mir selber liegt nicht das Problem vor, mich interessiert lediglich die Regelung. Und zwar haben wir zusammen mit dem Schulfotograf Fotos gemacht. Diese wurden nun in den einzelnen Klassen verteilt und uns ausgehändigt. Hierbei habe ich nirgendwo eingewilligt bzw. Ich wurde nie dazu gefragt ob ich:
1. Fotografiert werden will
2. Bilder erhalten will
3. Bilder gekauft hätte
So, jetzt haben wir also die Bilder bekommen und haben NUR 1 Woche Zeit uns zu entscheiden, ob wir sie haben wollen oder nicht. Und wenn wir sie nicht innerhalb einer Woche zurückgeben seien wir zu einem Kauf verpflichtet. Meine Frage ist nun:
Muss ich die Bilder wirklich kaufen wenn ich sie nicht früh genug abgebe? Mir wurden diese gegeben und ich hatte aus meiner Sicht keine Option diese nicht anzunehmen.
Außerdem wurde ich nie schriftlich im Vorraus, also vor Annahme über einen "Kauf" informiert.
Ich meine dann könnte ich ja auch jedem dem ich auf der Straße begegne irgendwas in die Hand drücken, wo klein draufsteht "in einer Woche zurückgeben sonst zahlen" und dann mein Geld einfordern?
6 Antworten
Hierbei habe ich nirgendwo eingewilligt
Du hast dich nicht vor die Kamera gesetzt/gestellt?
Du hättest sie doch gar nicht annehmen müssen.
Nein, wärst du nicht. Das wäre Pech des Fotografen.
Hierbei habe ich nirgendwo eingewilligt bzw. Ich wurde nie dazu gefragt ob ich:
1. Fotografiert werden will
Du bist ja nicht zufällig fotografiert worden, sondern wurdest über einen Fototermin informiert und hast dich vor die Kamera gestellt. Somit hast du stillschweigend zugestimmt. Der Fotograf hat wohl kaum die Zeit, bei jedem nochmal nachzufragen, ob er/sie auch wirklich fotografiert werden will.
2. Bilder erhalten will
Davon ist auszugehn, wenn du dich fotografieren lässt.
3. Bilder gekauft hätte
Im Prinzip hat der Fotograf eine Arbeit geleistet, der du stillschweigend zugestimmt hast. Du kannst dich ja auch nicht beim Friseur (der gerade ne 5€ für nen schnellen Haarschnitt Aktion hat) hinsetzen und beim rausgehn sagen, dass du eigentlich garkeinen Haarschnitt wolltest.
Doch, es wurde eingewilligt (schlüssiges Handeln), denn sonst gäbe es wohl kein Foto. Mit der einen Woche Zeit würde ich so sehen, dass da das Foto geprüft werden soll, ob es ok ist z. B. Gibts ja auch im Internet mit den 2 Wochen. Das ist dann eher ein Entgegenkommen des Fotografen. Wenn man in der Frist die Sache nicht widerruft hat man wohl Pech.
So würde ich das sehen als Hobbyjurist und ehemaliger Saleschgucker :D
Weder hättest Du Dich fotografieren lassen müssen, noch hättest du die Bilder mit nach Hause nehmen und überlegen müssen, ob du welche willst.
Nicht fotografieren lassen, keine Bilder mitnehmen und alles ist geregelt. Der Fotograf ist ja nicht mit der Kamera hinter Dir her gerannt.
Naja uns wurden die Mappen während der Pause gegeben, hätte ich sie nicht angenommen hätte man sie dort liegen gelassen. Und somit wäre ich zum Kauf ja dann auch gezwungen