Was muss rechtlich bei einer Bestellung im Paket?

3 Antworten

Bei einem Kauf muss eine Rechnung zeitnah erstellt werden. Es besteht jedoch keine Pflicht, einen Lieferschein (Warenbegleitschein) zu erstellen. Oft gilt die Rechnung gleichzeitig auch als Liefernachweis, wenn diese der Sendung beiliegt.

Du brauchst nichts als die Ware ins Paket legen. Auf der sicheren Seite bist du wenn du den Lieferschein oder Rechnung beilegen. Damit, falls aussen die Aufkleber abgehen das Paket anhand des Inhaltes zugeordnet werden kann, bzw wenn du an grosse Firmen lieferst die Fakturierung einfacher ist

Ansonsten kannst du die Rechnung auch Per Mail oder Brief extra verschicken.

Liegt die Rechnung mit drin, ist/kann das gleichzeitig der Lieferschein sein!

Wird die Rechnung per Post/Mail versendet, liegt also nicht im Paket, würde ich einen Lieferschein ins Paket legen!