Provokation -> darf ich jemanden schlagen?
Mich interessiert gerade ein Thema wirklich sehr, nämlich körperliche Gewalt nach einer Verbalen Provokation. Verbale Provokation ist eine Form von Gewalt, was mich zur Annahme bringt, dass man sich selbst verteidigen darf, oder etwa nicht?
Wenn sich jemand damit auskennt wär das echt klasse :))
8 Antworten
man darf nie einfach so zurueckschlagen, ob nun bei Provokation durch Beleidungung oder durch Gewalt. Man darf sich nur Verteidigen, das ist was anderes. Wolltest du dich gegen verbale Gewalt verteidigen, dann muesstest du demjenigen Klebeband ueber den Mund kleben. Am Vernuenftigsten waere sicherlich, sich einfach rumzudrehen und wegzugehen, ohne darauf zu reagieren. Das ist Selbstbeherrschung!
Aber auch bei koerperlichem Angriff gibt es eben Unterschiede zwischen Verteidigung und Zurueckschlagen. Zurueckschlagen waere meist genauso koerperliche Gewalt wie vom Ausloeser auch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Notwehr und Abwehr hingegen ist, wenn man sich dadurch vor weiteren Angriffen zu schuetzen versucht. Nur wenn die Gefahr eines weiteren Schlages gegegen ist, kann man auch versuchen, den anderen durch eigene Schlaege ausser Gefecht setzen.
Nein, man darf nicht. Aber die Körperverletzung wird nur gering bestraft, oder gegen Auflage das Verfahren eingestellt, weil die Provokation natürlich berücksichtigt wird.
Ausserdem eine Frage der Gesamtumstände.
Natürlich nicht. Man darf nur körperlicher Gewalt anwenden, wenn man damit einen Angriff abwehren muss. Eine verbale Attacke ist keine "Gewalt" in dem Sinne, dass man sie mit Schläge aufwiegen muss.
Wenn jemand in Schimpftiraden oder Beleidigungen ausbricht ist die feine englische Art am besten: Man wendet sich ab und geht seines Weges.
Sollte das aber öfter vorkommen, ist es am besten, man nimmt zwei unbeteiligten mit als Zeugen, oder fragt andere Menschen, die die Szene beobachtet haben. Dann kann man den "Täter" verklagen wegen Beleidigung, und vielleicht muss er dann ein Bußgeld bezahlen.
Das ist aber mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das schlichte Ignorieren ist am besten.
Natürlich darfst du das NICHT!
Bei einer schweren Beleidigung, die anhält, kann unter Umständen eine Ohrfeige unter Notwehr fallen. Aber das ist schon problematisch und selbst unter Juristen umstritten.
Auf eine Provokation mit Gewalt reagieren ist rechtswidrig
Nein, darfst du nicht. Nur wenn dich jemand körperlich angreift darfst du dich wehren