Schulfotograf zwingt zum Kauf der Fotos, bezahlen?
Folgendes: An unserer Schule kam ein Schulfotograf und machte Fotos, alles ganz normal. Dann paar Wochen später bekam jedes Kind eine riesige Fotomappe in die Hand gedrückt. Da stand drauf: Das Öffnen verpflichtet zum Kauf, ansonsten sollte man es wieder abgeben. Nun haben wir es behalten, nichts bezahlt und eine Zahlungserinnerung nach der anderen kommt durch die Schule zu uns. Heute kam die 'letzte Mahnung', sonst sehen sie sich gezwungen rechtliche Wege einzuleiten. Meine Frage: Kennt ihr das und was soll ich tun. Dürfen die das? Was sind eure Erfahrungen?
16 Antworten
Fraglich ist, ob ein Kaufvertrag mit den Schülern überhaupt zustande gekommen ist oder eher die Schule der Vertragspartner wäre.
Und das Ganze ohne Rechnung? Komisch.
Theorie: Zurückgeben wäre die bessere Option.
Immerhin eine Rechnung ;)
Du irrst dich, wer nach dem Gesetz nicht volljährig ist, kann auch keine Kaufverträge abschließen. Darauf kann sich der Schüler oder die Eltern berufen. Es sei denn, Sonderfälle werden erfüllt.
Da habe ich mich falsch ausgedrückt:
Die Schüler schließen ja auch keinen Kaufvertrag mit dem Fotografen ab.
Dies machen später die Eltern mit der konkludenten Handlung der Entscheidung, ob die Bilder behalten werden sollen oder nicht.
Zurückgeben ist nicht möglich, da geöffnet (steht doch oben...) Ist wie mit CDs oder Computerspielen.
Ich kann nichts von geöffnet lesen. Es ist lediglich beschrieben, dass die Mappe behalten wurde und das Öffnen zum Kauf verpflichtet.
Steht da nicht, nur das die Mappe behalten wurde
Ja, das dürfen die - und ihr solltet zahlen, bevor es noch teurer wird...
Klar... Du sagst es ja selbst: Öffnen = zahlen. Ansonst zurückgeben.
Wenn du die Fotos behalten hast musst du sie natürlich bezahlen.
Nur das Öffenen verpflichtet nicht zum Kauf, jetzt ist es aber zu spät die Fotos zurück zu geben.
Wenn ihr die Fotos behalten habt dann seid ihr sozusagen einen Kaufvertrag eingegangen - nennt sich schlüssige Handlung.
Also wenn man zb mit Ware zu einer Kasse geht dann kann man schon annehmen, dass man diese Ware kaufen möchte. Genau das Gleiche ist hier auch passiert. Die Fotos wurde nicht wieder zurück gegeben. Somit kann man davon ausgehen, dass ihr sie haben wollt.
Nur bezahlt habt ihr sie bis heute nicht. Daher sind die Mahungen auch gerechtfertigt.
Fraglich ist, ob ein Kaufvertrag mit den Schülern überhaupt zustande gekommen ist
Nein, muss auch nicht
Und das Ganze ohne Rechnung?
Die liegt in der Mappe