Schule abbrechen 18 Jahre alt arbeitlos melden?

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Wenn weiterhin Kindergeldanspruch bestehen bleiben soll,würde ich das machen,aber nicht arbeitsuchend sonder ausbildungsuchend !

Musst dann auch ausreichend Bewerbungen vorweisen können.

Die Übergangsregelung für das Kindergeld kommt hier nicht zur Anwendung,weil nach dem Abbruch bzw.der Beendigung der Schule und einem Neubeginn ( Ausbildung,Studium,FSJ ,FÖJ,usw.) länger als 4 Monate liegen.

Wenn du das FÖJ - beginnst,hast du bis zur Beendigung auch wieder Anspruch auf Kindergeld.

verreisterNutzer  16.04.2014, 00:41

Kindergeld ist die eine Sache - die anrechenbare Zeit auf dem Rentenversicherungskonto ist die andere Sache. Schon aus diesem Grund sollte er sich (so er seinen Entschluss nicht noch einmal überdenkt) arbeits- bzw. ausbildungssuchend melden. Was genau, darüber kann er sich dann vor Ort bei der Meldung noch einmal beraten lassen.

Du kannst Dich selbstverständlich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend oder Ausbildungssuchend melden. Damit wären dann Deine relevanten Daten dort hinterlegt und man kann Dir Stellenangebote zusenden, auf die Du Dich bewerben kannst.

Sollte Deine Frage dahin gehend gemeint sein, ob Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest, ist dies zu verneinen.