Kann ich mit 17 schule abbrechen ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten?
bin 17 jahre und besuche zur zeit eine Berufsschule. Möchte aber abbrechen, da ich so gut wie nie zur schule gehe wegen schmerzen. Allerdings würde ich ohne Einverständnis der Eltern abbrechen. Geht das so einfach oder eher nicht? Da ich erst 17 bin und in 3 Monaten erst 18 werde.
würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
8 Antworten
Ja, das kannst du machen! Du musst dann aber die Konsequenzen in Kauf nehmen.
Du hast ja schon deinen Hauptschulabschluss...
Danach warst du 1 Jahr in der Berufsschule. Was hast du da gelernt bzw. gemacht?
Aus welchem Grund gehst du jetzt wieder zur Berufsschule?
Falls du in Ausbildung bist und einfach nicht mehr zur Schule gehst, wirst du gekündigt.
Falls du nur die Schulpflicht absitzen musst, musst du eigentlich 1 Mal wöchentlich zur Berufsschule.
Wenn du jetzt nicht mehr zur Schule gehst und falls du noch Schulpflicht hast, bekommst du und deine Eltern ein Bußgeld und du bekommst zusätzlich noch Sozialstunden.
Mit 18 bist Du volljährig und kannst das selbst entscheiden. Vorher nicht.
Nichtstun ist auch keine Lösung.
Die erste Anlaufstelle bei Schmerzen ist der Arzt. Hält er es für notwendig, dass du am Unterricht nicht teilhaben darfst, dann wird er dir ein Attest ausschreiben. Somit hat sich dein Problem erstmal erledigt.
Du kannst nicht einfach die Schule schmeißen, da du schulpflichtig bist.
Auch solltest du dir mal Gedanken machen, wie es mit dir weitergehen soll. Ev. Hast du ja schon eine Ausbildungsstelle in Aussicht. Wäre also dann wichtig, dass du die Zeit jetzt nutzt um wieder gesund zu werden.
Alles Gute!
Hallo Jessa4422,
wenn du solche Schmerzen hast, dass du die Schule nicht besuchen kannst, dann brauchst du sie gar nicht abzubrechen. Da reicht ein Attest.
Bis du 18 bist kannst du sie gar nicht abbrechen.
Je nach Bundesland endet die Vollzeitschulpflicht mit dem 9. oder 10. Schulbesuchsjahr. Danach bist du weiter schulpflichtig, entweder in der weiterführenden Schule, der Berufsschule, dem Berufsvorbereitungsjahr oder dem Berufsgrundschuljahr.
Mit 18 erst kannst du frei entscheiden - vorher nicht. Allerdings bist du dann weiter berufsschulpflichtig, wenn das in deinem Lehrvertrag so vorgesehen ist. Wenn du hier vorher abbrichst, kiskierst du die Kündigung.
Das geht auf keinen Fall und du bist minderjährig und deine Eltern werden das erfahren. So ist Schule abbrechen auch nicht cool.
Dann musst du warten bis du 18. Jahre bist.