Schuldnerberatung muss ich trotzdem bis zum Insolvenzbeginn Bezahlen?
Hallo
Habe am 01.04.2016 einen Termin bei der Schuldnerberatung, ich habe mal gehört das man ab diesem Tag also in dem Sinne ab dem 01.04.2016 nachdem ich meine Dokument also die Gläubiger die ich habe, nicht mehr bedienen darf oder muss ich trotzdem bis das alles angelaufen ist, weiter bezahlen?
Wäre schön wenn mir da mal jemand einen Rat geben kann.
3 Antworten
Also ich sollte laut Schuldnerinsolvenzberater ab dem Tag, wo ich meine Unterlagen abgegeben habe nicht mehr bezahlen und sollte auch auf keine Schreiben oder Anrufe mehr reagieren.
Allerdings habe ich noch eine Tierarztrechnung beglichen, da ich Angst hatte, daß man unsere Hunde dann nicht mehr behandeln würde.Damit habe ich mich aber nicht strafbar gemacht, da ich sofort bei dem Schuldnerinsolvenzberater angerufen habe, ihm den Sachverhalt erklärt habe und den Tierarzt von der Gläubigerliste streichen ließ. Das war aber innerhalb von 2 Tagen nach der Abgabe der Unterlagen.
Begeistert war er nicht, aber er konnte es verstehen. Was, wenn sich die Tierärtze untereinander austauschen und man dann sein krankes Tier nicht behandelt bekommt. Die Gefahr wollte ich nicht eingehen.
Ansonsten stimmt es, daß man bis zum Insolvenzbeginn schon nichts mehr bezahlen muß/soll.
Da hast du vollkommen recht.Also Miete, Strom usw. stehen natürlich immer an 1. Stelle.Das hatte ich auch immer bezahlt, waren also keine Gläubiger. Danke für deine ausführlichen und vor allem superinformativen Kommentare.Da kann man als in-die-Insolvenz-Gehender auch was mit anfangen. Ich bin zum Glück in 2 Jahren und 11 Monaten fertig und habe eine Menge aus der Insolvenz gelernt. Vor allem, wie man es nicht macht ;-)
Zunächst solltest Du abwarten was die Schuldnerberatung ergibt. Diese muß nicht zwingend in die Insolvenz fürhren, da sind noch einige Dinge vorher zu beachten.
Erst wenn der Beater Dir zur Insolvenz rät und die entsprechenden Schritte einleitet, wird er Dir sagen das Du alle Zahlungen einstellen sollst. Ein Zahlungsverbot besteht erst wenn die Insolvenz eröffnet wird.
Möglicherweise wird Dir der Schuldnerberater durch die Blume sagen das Du schonmal die Keksdose füllen solltest, direkt darf er Dir das nicht sagen. Denn mit Insolvenzeröffnung ist zunächst Dein Konto gesperrt und man weiß nicht so genau wie lange das dauert. Das gilt in der Regl auch für ein P-Konto, das Du danach ohnehin nicht mehr brauchst.
ich habe mal gehört das man ab diesem Tag also in dem Sinne ab dem 01.04.2016 nachdem ich meine Dokument also die Gläubiger die ich habe, nicht mehr bedienen darf oder muss ich trotzdem bis das alles angelaufen ist, weiter bezahlen?
Du darfst grundsätzlich immer alles machen. Solange die Insolvenz nicht läuft, begehst du dabei auch keine Straftat (Gläubigerbegünstigung). Ansonsten kommt es drauf an, was die Schuldnerberatung sagt. Der Grund, warum man das "nicht mehr darf" ist, dass die Schuldnerberatung mit allen Gläubigern verhandelt. Selbst ein sogenannter Null-Plan (Angebot von 0€) ist erst einmal eine Verhandlung. Für die Verhandlung braucht die SB aber einen Stand der Schulden und wenn sich das durch weitere Zahlungen ständig ändert, ist niemandem geholfen.
Müssen tust du gar nichts. Du kannst/darfst sogar ab sofort alle Zahlungen einstellen. Schaue, dass du ein Konto bei einer Bank hast, wo du nicht zeitgleich Dispo- oder Kreditschulden bzw. irgendwelche anderen Verbindlichkeiten hast. Sieh zu, dass du dort keine Schulden mehr aufbaust. Sieh zu, dass du dich mit dem Lebensnotwendigen eindeckst, ggf. auch einer zweiten Packung Toilettenpapier usw.
Wichtigkeit der Gläubiger bzw. Zahlungen (und daraus ergibt sich, wen du weiterhin mit Zahlungen bedienst):
- Miete
- Strom/Nebenkosten
- Lebensmittel und Tagesbedarf (Nein, Zigaretten und Co. gehören nicht dazu)
- ggf. Sprit/Monatskarte bzw. Mobilität
- Telekommunikation (nur das Notwendigste, Handys braucht niemand zum Überlebgen)
Ja ok das habe ich soweit verstanden, und macht es sich gut wenn man der Schuldnerberatung vorneweg entgegen kommt, habe nun nochmal bei allen Auskunftsdateien eine Selbstauskunft bestellt und nochmal alles was ich habe angerufen und gefragt ob noch Forderungegen bestehen. Das die Leute etwas weniger mit mir zu tun haben. Denke das ist vielleicht keine schlechte idee.
Und nochmal die Frage zu meinem Konto. Das ist ein Konto auf Guthaben Basis bei der Commerzbank, wird ein konto immer gleich gesperrt wenn der Inso antrag gemacht ist?
MFG
Natürlich macht es sich gut. Die Schuldnerberatung nimmt dir nicht die Arbeit ab. Dir einen Überblick zu verschaffen und deine Unterlagen zu sortieren (nach Gläubiger und Datum) sind Hausaufgaben, die sie dir sowieso mit aufgibt. Wenn du das schon im Vorfeld erledigst, geht es um so schneller.
Und nochmal die Frage zu meinem Konto. Das ist ein Konto auf Guthaben Basis bei der Commerzbank, wird ein konto immer gleich gesperrt wenn der Inso antrag gemacht ist?
So weit ist es ja noch nicht. Normalerweise wird das nur kurz gesperrt und dann vom Insolvenzverwalter wieder freigegeben. Gut, wenn du dich schon soweit aktiv über das Prozedere informiert hast. Du kannst es rechtzeitig vorher in ein P-Konto umwandeln. Näheres sprichst du mit der Schuldnerberatung ab. Auch aus diesem Grund bietet sich an, sich mit Lebensmitteln (Konserven und co) einzudecken. Nicht für ein ganzes Jahr, aber so ein paar Spaghetti mit ein paar Tuben Tomatenmark für ein kleines Sößchen, eine Dose Ravioli usw. ;-) da ist man froh, wenn man das im Notfall hat.
Kann dir noch ein Forum ans herz legen: http://forum.f-sb.de/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme
Dort kannst du dich weiter informieren, kannst deinen Fall schildern und Fragen stellen, bis es zum Termin mit der SB kommt oder wenn dir danach noch was unklar ist.
Das Wichtigste ist, dass du keinerlei Schulden bei der Commerzbank hast. Dann kann dein Konto dort bleiben.
Das ist auch sinnvoll. Diejenigen, wo man keine Schulden hat und wo man auch weiterhin braucht, sollte man auch weiter bezahlen. Genauso sieht es ja mit Strom Und Co. aus. Es sei denn, die Schulden sind so hoch, dass man es sowieso nicht zahlen kann. Das Lebensnotwendige (oder wie hier das Tiernotwendige *g) sollte man erst mal weiterhin versuchen zu bezahlen.
Problematisch wird es erst, wenn man die oben von mir gepostete Reihenfolge nicht mehr hinbekommt. Wenn also wegen Tierarztrechnung keine Miete mehr gezahlt werden kann. Dann wird es sehr problematisch.