Kostenerstattung bei Unfall im Parkhaus mit Dachgepäckträger?
Blöderweise bin ich vorhin im Parkhaus mit meinem Dachträger bzw. Dachgepäckträger an die Decke des Parkhauses gekommen, als ich eine Etage abwärts fahren wollte. Nun habe ich natürlich den Dachträger und einen kleinen Teil des Autodaches verkratzt. Bekomme ich die Kosten von der Versicherung erstattet?
11 Antworten
Versuchs halt ma,.. aber eigentlich is das deine eigene Schuld, vor jedem Parkhaus steht immerhin ein Schild, bis welche Höhe man maximal einfahren kann. Kommt aber auch drauf an, was du für ne Versicherung hast, und dann musst rechnen ob sich das überhaupt lohnt, bevor Du mit den % hochgehst
Den Schaden am Parkhaus muss du oder deine Versicherung bezahlen. Du bekommst kein Geld, wenn du mit einem Aufbau in die Garage fährst. Denn du musst wissen, ob du die Durchfahrt fahren kannst, das liegt in deiner Verantwortung.
Miss die gesamte Höhe und vergleiche mit der Höhenangabe des Parkhauses. Irgendwie ist da was faul. Normalerweise ist doch am Eingang so ein "Höhenbegrenzer"?
Ich würde jetzt mal behaupten Vollkasko ja, Teilkasko nein. Aber ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und frag :-) die können in jedem Fall helfen.
wenn an der einfahrt ein schild hängt,das die höhe angibt,(also höhe die zugelassen ist im parkhaus)dann leider nicht
so ist es. DH