Schulabschluss nachholen - Grundsicherung / Sozialhilfe aber erwerbsfähig - Wie soll ich das Jahr denn nun über die Runden kommen?
HILFE. Ich habe falsche Informationen bekommen, an einer Schule bereits den Vertrag für das nächste Jahr unterschrieben (monatliche Kosten von 250 EUR, die zur Not von meinen Eltern getragen werden können). Es handelt sich um eine Vollzeitschule, wo ich meine Fachhochschulreife nachhole, um zu studieren. Ich habe gerade meine Ausbilung abgeschlossen und da ich zwar erwerbsfähig bin aber dem Arbeitsmarkt mit einer 33 Stunden Schulausbildung nicht mehr zur Verfügung stehe, bekomme ich keine Grundsicherung mehr (aktuell nur befristet bis 31.07.). Ich bin 25 Jahre alt, meine Eltern zahlen mir keinen Unterhalt mehr. Wie soll ich das Jahr denn nun über die Runden kommen? Bafög berechtigt ist es leider nicht. Ich kann einen 450 EUR Job machen, zu mehr fehlt aber die Zeit.
Bitte helft mir, ich weiß nicht weiter, wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung? Beim Jobcenter war man leider so gar nicht hilfsbereit, konnte mir auch nichts weiter sagen, außer, dass man sich mit Eintritt in den Schulvertrag nicht mehr verantwortlich fühlt und keine Zahlungen fließen werden (kann ich ja nachvollziehen, aber irgendwie muss doch die Miete und das Essen bezahlt werden).
Würde mich über hilfreiche Antworten wirklich sehr freuen, da die Zeit ja nun drängt.
4 Antworten
bei einer 6 Tagewoche kommst Du auf nur etwas über 5 Std. täglich , dann könntest Du anschließend ja noch arbeiten gehen und Samstags-Nacht auch,
in Küchen und so wird doch immer zum WE gesucht von Spülkraft bis Kellner, Barauschank ist alles drin, motels usw. suchen Reinigungskräfte auch zum WE und in den Ferien kannst Du auch ordentlich was zusammenbekommen und zur Seite legen...
Als erstes musst Du einen Bafögantrag stellen, wenn Du das noch nicht gemacht hast. Erhältst Du dann einen Ablehnungsbescheid mit folgender Begründung: "Die Ausbildung ist dem Grunde nach nicht durch Ausbildungsförderung förderbar", hast Du evtl. sehr wohl Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Eine Leistung nach dem SGB II ist nämlich vor allem deshalb ausgeschlossen, weil für Schüler und Studenten Bafög greift und dies eine vorrangige Leistung ist. Ist die Ausbildung oder Schule dem Grunde nach jedoch nicht nach Bafög förderberechtigt, greift wiederum evtl. § 7 Abs. 6 SGB II. Auch eine Förderung vom JC auf Darlehensbasis wäre möglich, wenn auch nur in Härtefällen.
Du stellst erst einmal einen Antrag auf Bafög - und wenn dieser abgelehnt würde,dann hättest du verschiedene Möglichkeiten !
Die erste würde dann Wohngeld sein,dazu musst du aber schon eine eigene Wohnung haben,in der du gemeldet bist und wohnst und dazu brauchst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll .
Das würden bei dir also derzeit min. 399 € Regelsatz sein + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. diese 80 %,die du aus eigenem Einkommen decken können musst.
Wenn du also angenommen 331 € für die KDU - zahlen würdest + deine 399 € Regelsatz,dann läge dein Bedarf nach dem SGB - ll bei min. 730 € und 80 % davon würden ca. 584 € ergeben.
Hast du jetzt selber angenommen schon 450 € Brutto wie Netto,dann könnten dir deine Eltern z.B. noch monatlich 150 € überweisen oder du kannst nachweisen,dass du den Rest aus Vermögen ( Freibetrag bei Wohngeld für den Antragsteller 60 000 € ) aufbringen kannst.
Da könntest du dir im Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und deinen evtl. Anspruch berechnen lassen.
Geht das nicht,dann kannst du im Internet den § 7 Abs. 6 SGB - ll suchen,der regelt die Ausnahmen für den Bezug von ALG - 2 Leistungen,auch wenn man in den meisten Fällen bei Ausbildung / Studium keinen Anspruch hat,dass ist dann im § 7 Abs. 5 SGB - ll geregelt.
Würde das dann auch nicht in Betracht kommen,dann bliebe hier noch eine letzte Möglichkeit,dass ganze dann in Form eines zinslosen Darlehens vom Jobcenter zu bekommen,dass wird aber nur in besonderen Härtefällen bewilligt.
Wenn du einen Beruf hast, indem du arbeiten kannst, dann bist du verpflichtet, für dich selbst zu sorgen. Diese Zusatzausbildung ist reiner Luxus um den du dich selbst kümmern musst.
Ich verstehe auch nicht, wozu du eine teure Vollzeitschule brauchst. Den Schulabschluss kannst du günstig auf einer Volkshochschule vorbereiten und das abends nach der Arbeit.
Von Fernschulen halte ich nichts - reine Beutelschneiderei.
Du kannst nur machen, was dir möglich und finanzierbar ist. Vielleicht finderst du ja einen Teilzeitjob, mit dem du deine Bedürfnisse decken kannst. Volkshochschulen gibts doch in jeder nennenswerten Stadt oder? Dauert dann eben länger, macht dich aber nicht arm.
Ansonsten könntest du noch deine Verwandten nach einem Kredit fragen.
Meine Familie hat meiner Tochter ihr Auslandsstudium finanziert (allein hätte ich das nicht geschafft), da sie wussten, dass sie fleißig ehrgeizig und auf einem erfolgversprechendem Weg war. Die Rückzahlung kann sie inzwischen aus dem Ärmel schütteln.
Leider dauert dieser Abschluss an einer Abendschule aber 2 Jahre oder länger (Fernhochschulen) und ist auf diese Art und Weise in einem Jahr machbar.
Zumal ich die Belastung durch Arbeit und Schule vermutlich aus gesundheitlichen Gründen nicht durchhalten würde.