Schulabschluss nachholen - Grundsicherung / Sozialhilfe aber erwerbsfähig - Wie soll ich das Jahr denn nun über die Runden kommen?

4 Antworten

bei einer 6 Tagewoche kommst Du auf nur etwas über 5 Std. täglich , dann könntest Du anschließend ja noch arbeiten gehen und Samstags-Nacht auch,

 in Küchen und so wird doch immer zum WE gesucht von Spülkraft bis Kellner, Barauschank  ist alles drin, motels usw. suchen Reinigungskräfte auch zum WE  und in den Ferien kannst Du auch ordentlich was zusammenbekommen und zur Seite legen...

Als erstes musst Du einen Bafögantrag stellen, wenn Du das noch nicht gemacht hast. Erhältst Du dann einen Ablehnungsbescheid mit folgender Begründung: "Die Ausbildung ist dem Grunde nach nicht durch Ausbildungsförderung förderbar", hast Du evtl. sehr wohl Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Eine Leistung nach dem SGB II ist nämlich vor allem deshalb ausgeschlossen, weil für Schüler und Studenten Bafög greift und dies eine vorrangige Leistung ist. Ist die Ausbildung oder Schule dem Grunde nach jedoch nicht nach Bafög förderberechtigt, greift wiederum evtl. § 7 Abs. 6 SGB II. Auch eine Förderung vom JC auf Darlehensbasis wäre möglich, wenn auch nur in Härtefällen.

Du stellst erst einmal einen Antrag auf Bafög - und wenn dieser abgelehnt würde,dann hättest du verschiedene Möglichkeiten !

Die erste würde dann Wohngeld sein,dazu musst du aber schon eine eigene Wohnung haben,in der du gemeldet bist und wohnst und dazu brauchst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll .

Das würden bei dir also derzeit min. 399 € Regelsatz sein + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. diese 80 %,die du aus eigenem Einkommen decken können musst.

Wenn du also angenommen 331 € für die KDU - zahlen würdest + deine 399 € Regelsatz,dann läge dein Bedarf nach dem SGB - ll bei min. 730 € und 80 % davon würden ca. 584 € ergeben.

Hast du jetzt selber angenommen schon 450 € Brutto wie Netto,dann könnten dir deine Eltern z.B. noch monatlich 150 € überweisen oder du kannst nachweisen,dass du den Rest aus Vermögen ( Freibetrag bei Wohngeld für den Antragsteller 60 000 € ) aufbringen kannst.

Da könntest du dir im Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und deinen evtl. Anspruch berechnen lassen.

Geht das nicht,dann kannst du im Internet den § 7 Abs. 6 SGB - ll suchen,der regelt die Ausnahmen für den Bezug von ALG - 2 Leistungen,auch wenn man in den meisten Fällen bei Ausbildung / Studium keinen Anspruch hat,dass ist dann im § 7 Abs. 5 SGB - ll geregelt.

Würde das dann auch nicht in Betracht kommen,dann bliebe hier noch eine letzte Möglichkeit,dass ganze dann in Form eines zinslosen Darlehens vom Jobcenter zu bekommen,dass wird aber nur in besonderen Härtefällen bewilligt.

Wenn du einen Beruf hast, indem du arbeiten kannst, dann bist du verpflichtet, für dich selbst zu sorgen. Diese Zusatzausbildung ist reiner Luxus um den du dich selbst kümmern musst.

Ich verstehe auch nicht, wozu du eine teure Vollzeitschule brauchst. Den Schulabschluss kannst du günstig auf einer Volkshochschule vorbereiten und das abends nach der Arbeit.

FairyBluebird90 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 16:14

Leider dauert dieser Abschluss an einer Abendschule aber 2 Jahre oder länger (Fernhochschulen) und ist auf diese Art und Weise in einem Jahr machbar.

Zumal ich die Belastung durch Arbeit und Schule vermutlich aus gesundheitlichen Gründen nicht durchhalten würde.

Georg63  23.07.2015, 16:25
@FairyBluebird90

Von Fernschulen halte ich nichts - reine Beutelschneiderei.

Du kannst nur machen, was dir möglich und finanzierbar ist. Vielleicht finderst du ja einen Teilzeitjob, mit dem du deine Bedürfnisse decken kannst. Volkshochschulen gibts doch in jeder nennenswerten Stadt oder? Dauert dann eben länger, macht dich aber nicht arm.

Ansonsten könntest du noch deine Verwandten nach einem Kredit fragen.

Meine Familie hat meiner Tochter ihr Auslandsstudium finanziert (allein hätte ich das nicht geschafft), da sie wussten, dass sie fleißig ehrgeizig und auf einem erfolgversprechendem Weg war. Die Rückzahlung kann sie inzwischen aus dem Ärmel schütteln.