Mahnverfahren trotz Privatinsolvenz
Habe mich im Oktober 2008 von meinem Exfreund getrennt und unsere gemeinsame Wohnung aufgegeben. Dabei habe ich ihm den im Juni 2008 von mir neu erworbenen Kühlschrank überlassen und einen Kaufvertrag zwischen ihm und mir aufgesetzt, worin er diesen Kühlschrank kauft (Kaufpreis: 150 EUR). Ich habe eine Ratenzahlung und zugleich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Bis jetzt hat er noch keine Cent gezahlt. Ich würde gern ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, bin mir aber nicht sicher, ob das überhaupt was bringt, da er sich seit 2007 in einer Privatinsolvenz befindet und auch die eidesstattliche Versichrung abgegeben hat. Somit ist doch klar, dass bei ihm nichts zu holen ist. Wie komme ich dann an mein Geld oder muss ich mich mit dieser Rechtslage abfinden oder wäre ein Mahnverfahren evtl. doch erfolgreich? Vielen Dank!
9 Antworten
Wenn ein Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens "neue" Schulden macht, kann Antrag auf Verwehrung der Restschuldbefreiung durch einen Gläubiger der an Insolvenzverfahren beteiligt ist gestellt werden. Für den "neuen" Gläubiger, bei dem also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schulden gemacht wurden macht das keinen Sinn. Ich würde Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragen damit die Forderung nicht verjährt. Wenn die Schuld erst nach Eröffnung der Insolvenz entstanden ist, kann Mahnbescheid beantragt werden und auch neu vollstreckt usw. Vielleicht kann der Schuldner ja auch zum "freiwilligen" zahlen bewegt werden, wenn ihm die Folgen (Versagung Restschuldbefreiung) deutlich gemacht werden.
Tatsächlich bringt das Mahnverfahren gar nix. Auch einer Versagung der Restschuldbefreiung würde man nicht zustimmen, da die Gründe nicht vorliegen. Alle Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, sind neue Schulden und habe nichts mit der Insolvenz zu tun. Ich könnte höchstens von meinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen. Freiwillig würde er den Kühlschrank nicht rausgeben. Also müsste ich zum Anwalt gehen um einen rechtlichen Anspruch geltend zu machen. Dann könnte ich den Kühlschrank abholen ggf. auch abholen lassen vom Gerichtsvollzieher. Und was bedeutet das nun für mich: ein Haufen Kosten, verschwendete Zeit und Bürokratie nur damit ich nen gebrauchten Kühlschrank wieder abholen darf.... das nennt man dann wohl Ungerechtigkeit.
Da wirst du wohl mit dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt vorliebnehmen und den Kühlschrank abholen müssen.
Grund: zum einen dürfte der Vertrag null und nichtig sein. Er hätte den Vertrag so nicht schließen dürfen. Zum anderen ist es mehr als unwahrscheinlich, dass du auch nur einen Cent sehen wirst.
Tatsächlich ist es so, dass das Mahnverfahren überhaupt nix bringt. Meine Forderungen haben nichts mit der Insolvenz zu tun, da sie nach Involvenzeröffnung entstanden sind und somit nicht relevant für die diese Insolvenz sind. Die Versagung der Restschuldbefreiung kann somit nicht beantragt werden. Ich könnte höchstens den Eigentumsvorbehalt in Anspruch nehmen. Dazu müsste ich zum Anwalt gehen und dann könnte ich den Kühlschrank aus der Wohnung holen lassen ggf. auch durch einen Gerichtsvollzieher. Also zieht man als Gläubiger immer den Kürzen...
ist es nicht sogar so, dass er gar keine ratenkäufe tätigen darf wenn er in der insolvenz ist oder bin ich da falsch informiert?