Schüler selbstständig - Krankenversicherung?
Hey, ich bin 19 Jahre alt, Schüler und habe danach auch vor zu studieren.
Ich habe ein Angebot im Internet gelesen, in dem man Texte Formatiert etc. dafür müsste ich jedoch ein Gewerbe anmelden und würde auch nicht über den jährlichen Steuerfreibetrag von 9744€ kommen.
Andere Einkünfte habe ich auch keine.
Die Frage ist jetzt, wie sieht das mit der Krankenversicherung aus? Momentan bin ich bei meinen Eltern versichert, muss ich dann als Selbständiger eine eigene Versicherung aufnehmen?
5 Antworten
Mit dem steuerlichen Grundfreibetrag hat das nichts zu tun. Wenn du mehr als 470 € monatlich verdienst, fällst du aus der Familienversicherung heraus. Mit der Gewerbeanmeldung bekommt deine Krankenkasse automatisch die Mitteilung, dass du jetzt selbständig bist. Damit wärst du selbst freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag würde erst einmal geschätzt (Mindestbeitrag ca 200 €) und dann nach deiner ESt.-Erklärung für die nächste Periode festgelegt.
Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, stellt sich zusätzlich die Frage der "Scheinselbständigkeit" dann wärst du zusätzlich auch renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig.
Hallo,
für die kostenlose Familienversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen sind diese Voraussetzungen nach § 10 SGB V relevant:
- die monatlichen Einkünfte (nach Abzzug der Kosten) sind nicht höher als 470 Euro.
und
- die Selbstständigkeit ist nicht hauptberuflich. Dafür prüft die Krankenkasse die wöchentliche Arbeitszeit, die Relation verschiedener Einnahmen untereinander und die Tatsache, ob eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Am besten bei der Krankenkase anrufen und einen Fragebogen zur Familienversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit anfordern.
Unterlagen, die für die oben genannten Punkte wichtig sein können, immer im Blick haben und gut aufbewahren.
Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt sind, gilt ein Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich (bei Studenten ca. 110 Euro).
Gruß
RHW
Wenn dein monatliches Einkommen über 470,-- Euro liegt, egal durch welche Einkommensquellen, kannst du nicht mehr kostenfrei über deine Eltern versichert sein.
Genau so ist es!
es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze (470 € pro Monat). Liegst Du da drüber musst Du dich selbst versichern, z.B. freiwillig gesetzlich.
Falls du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst, kannst du in der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern krankenversichert bleiben, solange dein mtl. Gesamteinkommen die 470€ nicht überschreitet:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Andernfalls wäre eine freiw. Mitgliedschaft in einer GKV möglich!